Für Ihre Prüfungen können Sie auch eigene Beschränkungen und/oder Rechtsgebiete definieren, in denen Sie z. B. nationale Gesetze oder firmeneigene Beschränkungen abbilden.
Nationale Gesetze oder firmeneigene Beschränkungen abbilden
Mit dem AEB-Datenservice ausgelieferte Embargos detaillierter spezifizieren
Lieferungen wertmäßig beschränken zur Abbildung von Finanztransaktionen in Embargos
Einfuhrbeschränkungen eines Empfangs- bzw. Bestimmungslandes abbilden
Lieferungen in bekannte Umgehungsländer stoppen
Einschränkungen in der Bewilligung zum zugelassenen Ausführer abbilden