Ihre Daten in sicheren Händen: Die AEB SE beachtet die für Sie anwendbaren Gesetzgebungen, wie die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen und Aussagen dazu. Wir achten dabei auf ein hohes Maß an Transparenz, Aktualität und Gebrauchsfähigkeit für unseren Markt.
Zur Umsetzung und konkreten Anwendung im Innenverhältnis hat die AEB eine verbindliche Leitlinie erstellt.
In der Datenschutzerklärung machen wir Aussagen zur Aufklärung Betroffener zum Datenschutz.
Enthält Ihre AEB-Lösung personenbezogene Daten (u.a. Kontakte von Geschäftspartnern oder Ihren Sachbearbeitern) und ist ein Zugriff durch AEB (-Mitarbeiter) zumindest nicht ausgeschlossen, liegt datenschutzrechtlich die Situation einer Auftragsverarbeitung vor.
Sollten Sie Adressen anderer Beteiligter gegen Sanktionslisten screenen, können weitere Angaben hinzukommen. In diesem Falle werden Sie im Vertrag Ergänzungen machen müssen. Sehen Sie hierzu auch unsere Ausfüllanleitung unten auf dieser Seite.
Weitere Argumente für den Einsatz des AEB-Standardvertrags
Sie benötigen nur fünf Schritte, um die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung an AEB zu senden:
Art. 30 Absatz 1 der DS-GVO richtet sich an Verantwortliche von Verarbeitungstätigkeiten. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von AEB-Lösungen stehen AEB Kunden in den entsprechenden Pflichten. Das Dokument "Angaben von AEB zu Art. 30 DS-GVO" deckt nur diejenigen Pflichtangaben ab, bei denen AEB als Auftragsverarbeiter (der Aufsichtsbehörde gegenüber) in der Pflicht steht. Mit diesem Dokument wollen wir weitere Unterstützung bieten, ggf. auch, um Informationspflichten von AEB Kunden ihren Betroffenen gegenüber zu erfüllen. Etwa für ihre Mitarbeiter, die Anwender unserer Lösungen sind. Im Dokument sind außerdem von AEB freiwillig zur Verfügung gestellte Informationen zu den Angaben gemäß Art. 30 Abs. 2 DS-GVO enthalten.
Fragen zum Thema Datenschutz bei AEB? Wenden Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragen: dtnschtzbftrgtrbcm
Ich bin seit 2009 als Datenschutzbeauftragter bei AEB tätig.
Ich übe diese Aufgabe gerne aus, weil….
Damit passt diese Rolle auch gut zu meinen weiteren Rollen als ISMS-Manager und Notfallbeauftragter bei AEB.
Ich bin seit 2010 im Thema Datenschutz unterwegs und seit 2018 als Datenschutzkoordinator bei AEB tätig.
Ich schätze meine Aufgabe vor allem, weil…
Zusätzlich führe ich Weiterbildungen und Awareness-Maßnahmen durch und bin interner Auditor für das ISMS.