Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Schweizer Warenverkehrssystem Passar und was sich im Vergleich zu e-dec ändert – Zeitplan und Handlungsempfehlungen inklusive.
Für alle, die mit dem Schweizer Verzollungssystem e-dec arbeiten, gibt es in den kommenden Jahren zahlreiche Änderungen. Im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT löst das neue und durchgehend digitalisierte Warenverkehrssystem Passar ab dem 1. Juni 2023 bis zum 1. Juli 2025 NCTS und e-dec Ausfuhr schrittweise ab. Als Teil von DaziT hat auch die Umstellung auf Passar das gleiche Ziel: Eine Vereinfachung des Zollsystems - und weniger Aufwand für alle Beteiligten.
Das neue Warenverkehrssystem Passar erlaubt im Gegensatz zu e-dec bzw. NCTS einen deutlich schlankeren, medienbruchfreien Ablauf bei Ausfuhr, Transit und Einfuhr – dank automatisierter Aktivierung meist ohne Stopp an der Grenze.
Warenanmeldung über das ePortal oder die eigene, angebundene Verzollungssoftware im Warenverkehrssystem. Bis zur Aktivierung sind Anpassungen möglich.
Transportanmeldung parallel zur Warenanmeldung ebenfalls über das ePortal, eine eigene Verzollungssoftware oder die App. Freiwillig, aber empfohlen. Bis zur Aktivierung sind Anpassungen möglich.
Bei Ankunft an der Grenzzollstelle bzw. bei Grenzeintritt wird das Fahrzeug erkannt und die Anmeldung automatisch aktiviert. Ab jetzt ist sie rechtsverbindlich.
Der Frachtführer erhält ein Selektionsresultat direkt auf sein mobiles Gerät. Mittels Ampelsystem erfährt er, ob er kontrolliert wird oder weiterfahren kann.
Kontrollen direkt an der Grenze oder einem anderen Ort. Die Intervention kann Waren, Transportmittel und/oder Personen betreffen.
Automatische Abgabenberechnung, elektronische Bereitstellung. Allfällige Bewilligungen werden automatisch abgeschrieben.
Die Änderungen durch Passar 1.0 finden noch unter dem bisherigen Zollgesetz statt.
Übrigens:
Von 30 Minuten auf 5 Sekunden sinkt laut BAZG in den Pilotprojekten an südlichen Grenzen der Schweiz der zeitliche Aufwand an der Grenze.
Phase 2: e-dec: Als produzierendes Unternehmen bzw. Verlader, der NCTS nicht selbst nutzt, werden Sie voraussichtlich im zweiten Halbjahr vom BAZG kontaktiert und können sich dann im ePortal registrieren und mit der Umstellung beginnen. Das sukzessive Onboarding beginnt planmäßig ab dem 17.03.2024.
Voraussetzung für Passar 2.0 ist das neue Zollgesetz, das am 24.05. von der Nationalratskommission abgewiesen wurde. Damit könnte sich der weitere Prozess verschieben - wir halten Sie auf dem Laufenden!
Übrigens:
Rund 1.900 Tarifnummern entfallen mit der Anpassung des TARES.
Passar 3.0 soll ab 2025 weitere Verfahren integrieren und zusätzliche Verbesserungen bringen. Hier finden Sie alle konkreten Neuerungen und Entwicklungen, sobald diese feststehen.
Das ePortal ist die zentrale Online-Plattform des BAZG. Über das ePortal können diverse Aufgaben erledigt und Informationen eingesehen werden – beispielsweise Anfragen oder Bewilligungen. Außerdem verfügt das ePortal über eine Upload-Funktion für Dokumente, die für eine Weiterbearbeitung freigegeben werden können.
Begleitdokumente und sonstige Unterlagen können in Zukunft mit der Plattform e-Begleitdokumente einfach und sicher an die Zollstelle übermittelt werden – direkte Schnittstelle zu WebUI und Webservice inklusive. Für den Bezug aller relevanten Dokumente steht das Output Management System Chartera (ehemals DocBox) zur Verfügung.
Die elektronische Schnittstelle „B2B“ ermöglicht es, eigene Zoll- und ERP-Systeme wie beispielsweise AEB Customs Management an Passar anzubinden – und integriert darauf zurückzugreifen.
Sie haben Fragen zu DaziT, Passar und den passenden Software-Lösungen? Treten Sie hier kostenlos und unverbindlich mit unseren SAP-Experten in Kontakt. Wir antworten innerhalb von 72 Stunden.