Im Kontext der Exportkontrolle steht AWV für Außenwirtschaftsverordnung. Dabei handelt es sich um die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die AWV enthält Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie dazugehörige Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Außenwirtschaftsverordnung untergliedert sich in die folgenden zehn Kapitel:
Im Zusammenspiel mit der EU-Dual-Use-Verordnung regelt die Außenwirtschaftsverordnung die deutsche Exportkontrolle. Die dazugehörige Ausfuhrliste (AL) wird im Anhang der AWV veröffentlicht und beinhaltet in Teil I Abschnitt A die Rüstungsgüterliste und in Teil I Abschnitt B die nationale Dual-Use-Güterliste.