BAFA ist die Abkürzung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland. Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übt auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus und hat seinen Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main.
Die breite Palette der Aufgaben des BAFA spannen über die Bereiche Außenwirtschaft, Wirtschafts- und Mittelstandsförderung, Energie und Abschlussprüferaufsichtsstelle. Im hier relevanten Kontext der Exportkontrolle in der Außenwirtschaft übt das BAFA wichtige Kernaufgaben aus. Einer der Schwerpunkte dabei ist die Prüfung, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht auch Embargos und koordiniert überregionale Regelwerke, wie z.B. das Chemiewaffenübereinkommen oder die Nuclear Suppliers Group. Im Auftrag der EU unterstützt das BAFA auch Drittländer beim Aufbau eigener Exportkontrollsysteme. Weitere Informationen und Aufgaben des BAFA in allen Bereichen finden Sie direkt auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.