Im Kontext der EU-Exportkontrolle steht der Begriff CFSP für Common Foreign and Security Policy – die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Im Rahmen der CFSP wendet die EU restriktive Maßnahmen (Sanktionen) an, um Resolutionen des UN-Sicherheitsrats oder EU-eigene Sanktionsentscheidungen umzusetzen oder die Ziele der CFSP zu fördern. Zu diesen Zielen gehören die Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Abwendung von Konflikten, die Verteidigung der Grundrechte sowie die Unterstützung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.
Der Begriff "CFSP Liste" wird üblicherweise verwendet zur Beschreibung der Consolidated Financial Sanctions Party List – der konsolidierten Finanzsanktionsliste der EU. Dabei handelt es sich um die konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die den Bereitstellungsverboten der EU unterliegen (consolidated list of persons, groups, and entities subject to EU financial sanctions).
Diese CFSP Liste wird von der EU-Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA, Directorate-General for Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union) verwaltet und regelmäßig aktualisiert. Die Consolidated Financial Sanctions Party List spiegelt die offiziell angenommenen Texte und Einträge zu Finanzsanktionen wider, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.
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