Sie möchten wissen, was wir bei AEB für den vertrauensvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten tun? Hier erklären wir Ihnen alle Details. Grundsätzlich ist die Basis für die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten Ihre Einwilligung. Oder eine gesetzliche Erlaubnis. Davon hängt ab, was wir mit Ihren Daten machen.
„DS-GVO“ wird hier als Kurzform für die EU-Datenschutz-Grundverordnung benutzt.
Die nachfolgenden Angaben dienen in transparenter Form zur Erfüllung der Informationspflichten in Bereichen, in denen AEB als Verantwortlicher personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Gemäß Art. 13 (bzw. Art. 14) DS-GVO informiert AEB Betroffene über die näheren Umstände der Erhebung personenbezogener Daten. Dies dient der Transparenz.
Die Angaben werden nachfolgend strukturiert in Form von
Firmenname des Verantwortlichen (in früherer Sprache BDSG: Verantwortliche Stelle)
AEB SE
Geschäftsführende Direktoren des Unternehmens
Matthias Kieß, Markus Meißner
Leitung der Datenverarbeitung
Markus Wurdak
Datenschutzbeauftragter
Volkher Wegst
Kontakt: dtnschtzbftrgtrbcm
Anschrift der verantwortlichen Stelle / des Verantwortlichen
AEB SE
Sigmaringer Straße 109
D-70567 Stuttgart
Rechte des Betroffenen
Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass für den Betroffenen u.a. folgende Rechte bestehen:
Als Rechtsgrundlage sei hier auf die Artikel 15-22 DS-GVO verwiesen.
Wenden Sie sich zu Zwecken der Ausübung dieser Rechte bei Bedarf an dtnschtzbftrgtrbcm.
Des Weiteren besteht das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Wie finden Sie Ihre für Sie zuständige Aufsichtsbehörde? – Erkundigen Sie sich hierzu im Internet, etwa unter www.datenschutz-wiki.de oder www.datenschutz-bayern.de.
Die für die AEB zuständige Aufsichtsbehörde lautet:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20 | 70173 Stuttgart
Postfach 10 29 32 | 70025 Stuttgart
Tel.: 0711 615541 0 | Fax: 0711 615541 15
pststlllfdbwld | www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Sonstige Auskünfte
Sie befinden sich gerade auf unserem Webauftritt. Hier speichern wir vorübergehend Ihre anonymisierte IP-Adresse, um technische Fehler aufzufinden und zu beheben.
Alles andere entscheiden Sie selbst, also welche Informationen Sie uns mitteilen möchten. Nehmen Sie dazu die entsprechenden Einstellungen für Cookies oder für Ihren Account im Kundenportal und in der Community vor.
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AUTH_SESSION_ID_LEGACY | | Essentiell | | Dieses Cookie wird benötigt, um ältere Geräte weiterhin unterstützen zu können | Session |
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KEYCLOAK_IDENTITY_LEGACY | | Essentiell | | Dieses Cookie wird benötigt um ältere Geräte weiterhin unterstützen zu können | Session |
.aeb.com |
KEYCLOAK_SESSION | | Essentiell | | Session ID, verknüpft mit unserer Webseite | Session |
.aeb.com |
KEYCLOAK_SESSION_LEGACY | | Essentiell | | Dieses Cookie wird benötigt um ältere Geräte weiterhin unterstützen zu können | Session |
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.aeb.com |
aeb-next-ignore-idp-hint | | Essentiell | | Speichert die zuletzt verwendete Anmeldemethode in nXt-Lösungen | 30 Tage |
.aeb.com |
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Ihre Daten verwenden wir zu dem Zweck, die von Ihnen gewünschte Leistung zu erbringen sowie im Rahmen von unregelmäßig stattfindenden Zufriedenheitsabfragen bzw. Serviceanrufen (auch durch Dritte), um Ihnen bei Interesse oder Rückfragen Ihrerseits passende und auf Sie abgestimmte Informationen zu den von Ihnen gewünschten Themen zukommen zu lassen.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Bewerber sind und einige weitere Informationen zu Ihrer Auskunft wünschen
Abwicklung der Bewerbung; Prüfung auf Eignung; Kontaktaufnahme.
Durchführung (auch) vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
Der Betroffene willigt freiwillig ein. Dies ist der Fall durch entsprechende Willenserklärung.
Grundlegend achtet AEB auf die Gebote der Datenvermeidung und Datensparsamkeit mit Bezug auf die angestrebten Zwecke der Verarbeitung unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.
Betroffene Personengruppe: Bewerber der AEB
Übliche und notwendige Angaben der Bewerber für Bewerbungsverfahren.
Alle Mitarbeiter, die hausintern mit der Erfüllung der zweckbestimmten Aufgaben befugt sind. Im Falle von Zahlungsverkehren erhalten Kreditinstitute die dazu notwendigen Informationen. Externe Auftragnehmer (derzeit Firma Softgarden mit Sitz in Deutschland zum Zweck der technischen Verarbeitung von Bewerberdaten) als Unterbeauftragte im Sinne Art. 28 DS-GVO. In der Regel trifft hier zu, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht Auftrags-Zweck ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG bzw. DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Im Falle des Einsatzes von AEB-Töchtern im Drittland liegen geeignete Garantien (Standarddatenschutzklauseln) vor.
Sofern im Falle einer Auftrags(daten)verarbeitung AEB selbst Unterbeauftragungen vornimmt, werden dessen Garantien durch datenschutzrechtliche Verträge eingeholt. Entsprechende Kontrollen finden regelmäßig statt. Auf Anfrage können weitere Informationen durch Kontaktaufnahme bei dtnschtzbftrgtrbcm eingeholt werden.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten genutzt (z.B. im Personalverwaltungsbereich wie z.B. abgelehnten Bewerbungen oder Abmahnungen). Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Geschäftskontakt der AEB sind und einige weitere Informationen zu Ihrer Auskunft wünschen.
Kontaktpflege. Damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können zu den geschäftlichen Zwecken.
Je nach Phase unseres Kontakts sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen denkbar:
Betroffene Personengruppe: Geschäftskontakte der AEB; etwa Ansprechpartner von Kunden, Dienstleistern, Partnern.
Übliche und notwendige Angaben der Kontakte (Name, Vorname, Anrede, Firmenzugehörigkeit, ggf. Abteilung, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse). An diese Kontakte können Bewegungsdaten wie Historien-Einträge geknüpft sein, dies zum Nachweis und Informationsgrundlage für z.B. Besprechungen.
Alle Mitarbeiter, die hausintern mit der Erfüllung der zweckbestimmten Aufgaben befugt sind. Im Falle von Zahlungsverkehren erhalten Kreditinstitute die dazu notwendigen Informationen. Externe Auftragnehmer als Unterbeauftragte im Sinne § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) bzw. Art. 28 DS-GVO. In der Regel trifft hier zu, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht Auftrags-Zweck ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG bzw. DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Im Falle des Einsatzes von AEB-Töchtern im Drittland liegen geeignete Garantien (Standarddatenschutzklauseln) vor.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen. Kontakte von Personen, die in ihren Unternehmen als ausgeschieden bekannt wurden, werden inaktiv gesetzt und tauchen somit bei üblichen Suchen nicht mehr auf.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Seminar-Teilnehmer an Seminaren der AEB sind und einige weitere Informationen zu Ihrer Auskunft wünsch
Kontaktpflege. Damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können zu den geschäftlichen Zwecken.
Je nach Phase unseres Kontakts sind unterschiedliche Rechtsgrundlagen denkbar:
Betroffene Personengruppe: Geschäftskontakte der AEB; etwa Ansprechpartner von Kunden, Dienstleistern, Partnern.
Übliche und notwendige Angaben der Kontakte (Name, Vorname, Anrede, Firmenzugehörigkeit, ggf. Abteilung, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse). An diese Kontakte können Bewegungsdaten wie Historien-Einträge geknüpft sein, dies zum Nachweis und Informationsgrundlage für z.B. Besprechungen.
Alle Mitarbeiter, die hausintern mit der Erfüllung der zweckbestimmten Aufgaben befugt sind. Im Falle von Zahlungsverkehren erhalten Kreditinstitute die dazu notwendigen Informationen. Externe Auftragnehmer als Unterbeauftragte im Sinne § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) bzw. Art. 28 DS-GVO. In der Regel trifft hier zu, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht Auftrags-Zweck ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG bzw. DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Im Falle des Einsatzes von AEB-Töchtern im Drittland liegen geeignete Garantien (Standarddatenschutzklauseln) vor.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen. Kontakte von Personen, die in ihren Unternehmen als ausgeschieden bekannt wurden, werden inaktiv gesetzt und tauchen somit bei üblichen Suchen nicht mehr auf.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Umfrage-Teilnehmer an einer Umfrage der AEB sind und einige weitere Informationen zu Ihrer Auskunft wünschen.
Der Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in Umfragen besteht aus einem oder mehreren der folgenden Punkte:
Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies nur nach freiwilliger Einwilligung des Betroffenen. Dies ist der Fall durch entsprechende Willenserklärung. Grundlegend achtet AEB auf die Gebote der Datenvermeidung und Datensparsamkeit mit Bezug auf die angestrebten Zwecke der Verarbeitung unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.
Betroffene Personengruppe: Mitarbeiter, Kunden, Interessenten, Externe (Je nach Umfrage definierte Zielgruppe)
Übliche und notwendige Angaben der Kontakte (Name, Vorname, Anrede, E-Mail-Adresse, ggf. Firmenzugehörigkeit, ggf. Abteilung, ggf. Telefon-Nr., ggf. Anschrift).
Alle Mitarbeiter, die hausintern mit der Erfüllung der zweckbestimmten Aufgaben befugt sind. Externe Auftragnehmer (derzeit die Firmen Lamano GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland sowie typeform S.L. mit Sitz in Barcelona zum Zwecke der Datenerhebung) als Unterbeauftragte im Sinne § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) bzw. Art. 28 DS-GVO. In der Regel trifft hier zu, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht Auftrags-Zweck ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG bzw. DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Im Falle des Einsatzes von AEB-Töchtern im Drittland liegen geeignete Garantien (Standarddatenschutzklauseln) vor.
Sofern im Falle einer Auftrags(daten)verarbeitung AEB selbst Unterbeauftragungen vornimmt, werden dessen Garantien durch datenschutzrechtliche Verträge eingeholt. Entsprechende Kontrollen finden regelmäßig statt. Auf Anfrage können weitere Informationen durch Kontaktaufnahme bei datenschutzbeauftragter@aeb.com eingeholt werden.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Chatteilnehmer sind und einige weitere Informationen zu Ihrer Auskunft wünschen.
Die personenbezogenen Daten werden für die Kontaktaufnahme verarbeitet, um Ihre Anfragen beantworten zu können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, erfolgt nur nach freiwilliger Einwilligung des Betroffenen. Dies ist der Fall durch entsprechende Willenserklärung. Grundlegend achtet AEB auf die Gebote der Datenvermeidung und Datensparsamkeit mit Bezug auf die angestrebten Zwecke der Verarbeitung unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.
Betroffene Personengruppen: Webseitenbesucher die den Chat nutzen
Übliche und notwendige Angaben der Kontakte (E-Mail-Adresse, und Ihre Angaben als Chatteilnehmer)
Alle Mitarbeiter, die hausintern mit der Erfüllung der zweckbestimmten Aufgaben befugt sind. Externe Auftragnehmer (derzeit die Firma Zendesk Inc. mit Sitz in San Francisco, zum Zweck der Datenerhebung) als Unterbeauftragte im Sinne Art. 28 DS-GVO. In der Regel trifft hier zu, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht Auftrags-Zweck ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG bzw. DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Sofern im Falle einer Auftragsverarbeitung AEB selbst Unterbeauftragungen vornimmt, werden dessen Garantien durch datenschutzrechtliche Verträge eingeholt. Entsprechende Kontrollen finden regelmäßig statt. Auf Anfrage können weitere Informationen durch Kontaktaufnahme bei dtnschtzbftrgtrbcm eingeholt werden.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind.
Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zwecke, für die sie gespeichert wurden, wegfallen.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie die SOLID-App nutzen und einige weitere Informationen zu Ihrer Auskunft wünschen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, erfolgt nur nach freiwilliger Einwilligung des Betroffenen durch die entsprechende Willenserklärung bei der Registrierung.
Grundlegend achtet AEB auf die Gebote der Datenvermeidung und Datensparsamkeit mit Bezug auf die angestrebten Zwecke der Verarbeitung unter Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.
Betroffene Personengruppe: Nutzer der SOLID-App
Übliche und notwendige Angaben der Kontakte bei der Registrierung: Name, Vorname, E-Mail-Adresse
Alle Mitarbeiter, die hausintern mit der Erfüllung der zweckbestimmten Aufgaben befugt sind. Im Falle von Zahlungsverkehren erhalten Kreditinstitute die dazu notwendigen Informationen. Externe Auftragnehmer als Unterbeauftragte im Sinne Art. 28 DS-GVO. In der Regel trifft hier zu, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht Auftrags-Zweck ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.
Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlichen Kommunikation sowie anderer im BDSG bzw. DS-GVO ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.
Sofern im Falle einer Auftragsverarbeitung AEB selbst Unterbeauftragungen vornimmt, werden dessen Garantien durch datenschutzrechtliche Verträge eingeholt. Entsprechende Kontrollen finden regelmäßig statt. Auf Anfrage können weitere Informationen durch Kontaktaufnahme bei dtnschtzbftrgtrbcm eingeholt werden.
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