Das Außenwirtschaftsrecht umfasst sämtliche Rechtsvorgaben eines Landes, die den Außenhandel betreffen. Dies bezieht sich sowohl auf den Warenverkehr als auch auf Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr. Dabei werden generell im jeweiligen Rechtsgebiet, in dem das Außenwirtschaftsrecht seine Anwendung findet, die eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange auf nationaler Ebene berücksichtigt.
Der Bereich Außenwirtschaft ist generell hochdynamisch. Somit führen stete Veränderungen der weltpolitischen Lage zu Anpassungen in der Außenwirtschaftspolitik und dementsprechend auch zu häufigen Änderungen im Außenwirtschaftsrecht eines jeweiligen Staates. Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen treten meist in Form von Verboten und Genehmigungspflichten auf.
In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) basieren außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen sowohl auf nationalen als auch unionsrechtlichen Vorgaben. Die Gesetze des Exportkontrollrechts schränken die in Deutschland und auch in der EU geltende grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs mit dem Ziel ein, die Verbreitung und Entwicklung konventioneller Rüstungsgüter und Massenvernichtungswaffen zu verhindern und Menschenrechte zu schützen.
Die EU-weit gültige EU-Dual-Use-VO bildet den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit zivilen Gütern, den sogenannten Dual-Use-Gütern. National geregelt ist der Handel mit Rüstungsgütern. Die Rechtsgrundlage für den Handel mit Rüstungsgütern ist in Deutschland die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).