Rüstungsgüter bezeichnen Güter, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder verändert wurden. Die in Deutschland kontrollierten Rüstungsgüter sind in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste gelistet.
Unternehmen, die Rüstungsgüter ins Ausland liefern möchten, benötigen dafür grundsätzlich eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung der national zuständigen Behörde. In Deutschland ist das BAFA für die Genehmigung oder Ablehnung der Ausfuhr- und Verbringungsanträge von Rüstungsgütern zuständig.
Unter die Rüstungsexportkontrolle fallen alle in Teil I Abschnitt A gelisteten Rüstungsgüter. Die besonders schweren Rüstungsgüter unterliegen als Kriegswaffen dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dazu zählen beispielsweise Kampfflugzeuge, Panzer, vollautomatische Handfeuerwaffen und Kriegsschiffe.
Die in Teil I Abschnitt A gelisteten Rüstungsgüter unterliegen bei der Ausfuhr und der Verbringung Genehmigungspflichten nach der AWV. Die Rüstungsgüterliste des Teil I Abschnitt A ist umfassend und beinhaltet neben Pistolen, Munition, chemischen Kampfstoffen sämtliche Güter, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder verändert wurden.
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