EU und USA: Die neuen Zölle auf E-Autos aus China
Die EU erhebt seit 5. Juli vorläufige Ausgleichszölle bei Importen von Elektroautos aus China. Ab August folgen US-Zollerhöhungen auf chinesische Produkte.
Die EU erhebt seit 5. Juli vorläufige Ausgleichszölle bei Importen von Elektroautos aus China. Ab August folgen US-Zollerhöhungen auf chinesische Produkte.
Unrechtmäßige Subventionen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen – neun Monate nach Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung kam es daher zur Einführung von vorläufigen Ausgleichszöllen auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Fahrzeugen aus China in die EU. Auch die USA kamen im Rahmen des Abschnitts 301 des US-amerikanischen Handelsgesetzes zu der Überzeugung, dass Chinas Handelspraktiken die US-Wirtschaft über Gebühr einschränken. Ab August 2024 erheben die USA daher höhere Zusatzzölle auf Ursprungswaren aus China. Betroffen sind bestimmte strategische Sektoren wie Stahl und Aluminium, Halbleiter, Elektrofahrzeuge, Batterien, kritische Mineralien, Solarzellen, Kräne sowie medizinische Produkte.
Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1866 der EU-Kommission am 4. Juli 2024 im Amtsblatt der EU traten die angekündigten Ausgleichszölle am Folgetag in Kraft. Diese waren gut vorbereitet:
Die Antidumpinguntersuchung umfasste batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit der Warennummer 87038010, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 aus China nach Europa importiert wurden. Aus den untersuchten Stichproben der verschiedenen Hersteller hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung vom 12. Juni 2024 bereits die Ergebnisse veröffentlicht und die voraussichtliche Höhe der Ausgleichszölle je nach chinesischem Hersteller beziffert. Nach einer Konsultation mit der chinesischen Regierung sowie der Stellungnahme interessierter Parteien wurden die vorläufigen Zölle leicht nach unten korrigiert und als Übersicht auch in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 4. Juli 2024 veröffentlicht:
Die TARIC-Zusatzcodes für die einzelnen Unternehmen werden in den Importanmeldungen gemeldet. Diese entnehmen Sie direkt dem Artikel 1 bzw. dem Anhang der Durchführungsverordnung.
Die vorläufigen Zölle gelten seit dem 5. Juli 2024 für höchstens vier Monate. Innerhalb dieser Frist muss in der EU eine Entscheidung über endgültige Zölle getroffen werden. Nach Annahme eines gemeinsamen Beschlusses sind die Zölle für fünf Jahre gültig. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens auch rückwirkend gültig.
Damit fährt die EU einen deutlich moderateren Kurs als die US-amerikanische Regierung. Diese hatte zahlreiche Strafzölle ab 1. August 2024 auf Waren chinesischen Ursprungs angekündigt – für Elektrofahrzeuge aus China soll ein Zollsatz von 100 % beim Import in die USA erhoben werden.
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Die Handelsbeauftragte Katherine Tai hat Zollerhöhungen auf chinesische Produkte empfohlen. Eine Veröffentlichung des Handelsministeriums gibt Einblick in die Untersuchungsergebnisse sowie die geplanten Zollsätze, die betroffenen Warengruppen und die nächsten Schritte. Unter anderem Stahl- und Aluminiumprodukte, Lithium-Ionen-Batterien für Elektrofahrzeuge oder kritische Minieralien sollen mit einem Zollsatz von 25 %, Elektrofahrzeuge aus China sogar mit einem Zollsatz von 100 % belegt werden. Einige Erhöhungen treten erst zum 1. Januar 2025 oder 2026 in Kraft, das gilt z. B. für Halbleiter, Permanentmagnete oder Naturgraphit.
Die chinesische Handelskammer für die EU informiert über die Einleitung eines Untersuchungsverfahrens zu Antidumpingmaßnahmen auf Schweinefleisch und Schweinefleischprodukte aus Europa. Spanien wäre besonders betroffen, da es der wichtigste Schweinefleisch-Lieferant für die Volksrepublik ist. Aber auch Landwirte in Niedersachsen schlagen bereits Alarm. „Direkt aus Deutschland geht derzeit kein Schweinefleisch nach China, sodass die Auswirkungen nur indirekt wären“, sagt Jörn Ehlers, Vize-Präsident des Landesbauernverbandes Landvolk Niedersachsen der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings werden Schweinefleischprodukte, die der europäische Verbraucher seltener konsumiert, in Spanien weiterverarbeitet.
Bereits seit Januar 2024 nimmt das chinesische Handelsministerium die Branntwein-Importe aus der EU unter die Lupe. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist Anfang 2025 zu rechnen.
Neben der Einleitung von Antidumpingverfahren auf chinesischer Seite suchen auch die betroffenen Hersteller von E-Autos nach Möglichkeiten, Zusatzzölle zu umgehen. Eine Idee: Die Verlagerung der Produktionsstätten. So hat das Unternehmen BYD Anfang Juli in der Türkei ein Abkommen zum Bau einer E-Auto-Fabrik unterzeichnet. Laut Pressemitteilung soll diese bereits 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel ist die Produktion von 150.000 Elektro- und Plug-in-Hybridautos. Durch die Zollunion der EU mit der Türkei könnte BYD damit zollfreien Zugang zu zwei Märkten erreichen: Zum EU-Markt und dem Markt in der Türkei selbst, die momentan ebenfalls Zölle auf chinesische E-Autos in Höhe von 40 % erhebt. Auch Modelle des Autoherstellers Volvo, die zur chinesischen Geely-Group gehören, sollen nun verstärkt in Belgien produziert werden. Das gab die chinesische Handelskammer für die EU auf X bekannt.
Für den US-amerikanischen Markt analysiert Germany Trade & Invest ausführlich die Strategie chinesischer Unternehmen, unter anderem Mexiko als Produktionsstandort zu erschließen. Durch das Freihandelsabkommen zwischen Kanada, den USA und Mexiko können die E-Autos dann zollfrei in die USA importiert werden. Und selbst wenn die Ursprungsregeln nicht eingehalten werden, könnte überwiegend die Meistbegünstigtenklausel gelten und 2,5 Prozent Zollsatz zum Tragen kommen.
Ob solche Strategien eine Eskalation entschärfen bleibt abzuwarten.