USA: Aktuelle Entwicklungen
Zollpolitik

USA: Aktuelle Entwicklungen

Kurzfristige Zollerhebungen und -aussetzungen seitens der Vereinigten Staaten von Amerika prägten die Schlagzeilen im Frühjahr 2025. Ein Zwischenfazit.

US-Zölle gegenüber China

Am 1. Februar wurden US-Zölle auf Importe aus der Volksrepublik China bekanntgegeben, die bereits am 4. Februar 2025 in Kraft traten. Es handelt sich hierbei um Zusatzzölle in Höhe von 10 Prozent, die auf die bereits bestehenden Zollsätze aufgeschlagen werden. Lediglich für Spenden oder Waren zum persönlichen Gebrauch soll es Ausnahmen geben. 

Daraufhin hat die chinesische Regierung am 5. Februar 2025 Klage bei der WTO eingereicht und ebenfalls Zölle auf bestimmte US-Import erhoben. Seit 10. Februar werden 10 Prozent für Rohöl und Landmaschinen sowie 15 Prozent auf Flüssiggas oder Kohle aus den USA erhoben.

Mit einer Durchführungsverordnung vom 3. März 2025 hat das Weiße Haus eine weitere Erhöhung um 10% vorgenommen. Seit 4. März betragen die Zusatzzölle auf Waren aus China und Hongkong somit 20 Prozent. Germany Trade and Invest hat die US-Zölle auf Waren aus China aufgeschlüsselt. 

China reagierte auch hier mit Gegenmaßnahmen. Es erhebt seit 10. März Zöllen von 15 Prozent auf Hühnerfleisch, Weizen, Mais und Baumwolle und 10 Prozent auf Sorghum, Sojabohnen, Schweinefleisch, Rindfleisch, Fischereierzeugnisse, Obst, Gemüse und Milcherzeugnisse.

Im Dreiecksverhältnis zwischen USA, China und der EU muss sich Europa nun in einem Balanceakt bewähren. China bleibt als größter Importeur der EU und drittgrößter Exportmarkt ein wichtiger Handelspartner. Und zeigt verstärkt geopolitische Ambitionen. Einerseits prüft und erlässt die EU daher zurzeit Antidumpingmaßnahmen zum Beispiel auf E-Autos, auf die China reagiert und auf Branntwein oder Schweinefleisch Zölle erhebt. Andererseits will Europa unter anderem mit den Komponenten für erneuerbare Energien aus China die Umstellung auf grüne Energie vorantreiben und weiterhin vom globalen Handel profitieren.

US-Zölle gegenüber Mexiko und Kanada

Die ebenfalls am 1. Februar verkündeten US-Zölle gegenüber Mexiko wurden auf 25 Prozent angesetzt. Doch noch vor Inkrafttreten am 4. Februar 2025 wurden sie ausgesetzt, da Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum umgehend Maßnahmen zur Eindämmung des Drogenhandels von Mexiko in die Vereinigten Staaten ergriffen hatte. Die Aussetzung galt zunächst für vier Wochen. Am Dienstag, den 4. März traten die Zölle dann in Kraft. Bereits am Mittwoch, den 5. März gewährte US-Präsident Donald Trump einen einmonatigen Aufschub für US-Autohersteller und am Donnerstag, den 6. März stoppte er nach einem erneuten Telefonat mit Mexikos Präsidentin die meisten Zölle bis 2. April: Mexiko zahlt nun keine Zölle auf Waren, die unter das gemeinsame Freihandelsabkommen USMCA fallen. Dieses wurde von den USA, Mexiko und Kanada in Trumps erster Amtszeit ausgehandelt. Germany Trade and Invest hat die US-Zölle auf Waren aus Mexiko aufgeschlüsselt.

Bereits jetzt zeigen die Reaktionen auf den Finanzmärkten: Zölle schaden der mexikanischen ebenso wie der US-amerikanischen Wirtschaft. Auch europäische Unternehmen, die in Mexiko Produktionsanlagen betreiben, um den US-Markt zu beliefern, sind davon massiv betroffen. 

Wie gegenüber Mexiko wurden die Zölle bei Wareneinfuhren aus Kanada ebenfalls auf 25 Prozent und für Energieimporte bzw. Kali auf 10 Prozent gesetzt. Doch ebenso wie beim Handel mit Mexiko gelten seit 6. März Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt wurden. Germany Trade and Invest hat die US-Zölle auf Waren aus Kanada auch aufgeschlüsselt. Zum Hintergrund: Die USA sind für Kanada der wichtigste und größte Handelspartner mit einem Umfang von knapp einer Billion Dollar an Waren und Dienstleistungen. 

Wie sich die Zollpolitik mit China, Mexiko und Kanada in Europa auswirken kann, hat das Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Kurzbericht vom 5. Februar zur ersten Runde im Zollkonflikt eingeschätzt.

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Weltweit: Zölle auf Stahl und Aluminium

Seit 12. März 2025 gilt für einen überwiegenden Anteil von Stahl- und Aluminiumimporten in die USA ein einheitlicher Zollsatz von 25 Prozent. Hiervon ist Europa direkt betroffen, aber auch für Länder wie Großbritannien, Australien, Kanada, Mexiko oder Argentinien wird die bisherigen Quotenregelung aufgehoben. Kanada hat das Weiße Haus sogar einen Zollsatz von 50 Prozent angedroht, nachdem Ontario einen Aufschlag auf Stromexporte an die USA angekündigt hatte. Der Ministerpräsident von Ontario stimmte jedoch nach Verhandlungen mit dem US-Handelsministerium zu, das auszusetzen.

Zur Einordnung: Mit 3,2 Millionen Tonnen waren die kanadischen Aluminium-Importe in die Vereinigten Staaten, die derzeit die Hälfte Ihres Bedarfs einführen müssen, am höchsten. Auf dem Stahlmarkt importiert die USA etwa eine Viertel ihres Bedarfs, der Großteil stammt nach Kanada aus Mexiko und der EU. Doch obwohl die USA ein bedeutender Exportmarkt für die deutsche Stahlindustrie sind, gehen derzeit rund 80 Prozent der Stahlausfuhren aus Deutschland in andere EU-Länder. 

Diese Maßnahmen wecken Erinnerungen: Bereits 2018 haben die USA bei der Einfuhr Strafzölle auf bestimmte Eisen, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse erhoben. Die EU hat darauf mit Gegenzöllen geantwortet. In einer Pressemeldung vom 12. März 2025 hat die EU Kommission nun angekündigt, diese Zölle ab 1. April ebenfalls wieder in Kraft zu setzen und weitere Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 

Eine Beilegung des Streits erfolgte in der Vergangenheit im Zuge des G-20-Gipfels im Oktober 2021, bei dem die gegenseitigen Maßnahmen bis 31. März 2025 ausgesetzt wurden. Während dieser Aussetzung durften EU-Ursprungswaren bis zu einer bestimmten Menge zollfrei in den USA geliefert werden. Diese Quotenregelung wurde jedoch mit der Bekanntmachung von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA ab 12. März 2025 aufgehoben: 

Adjusting Imports of Aluminum into The United States 
Adjusting Imports of Steel into The United States 

Wer Waren aus den Kapiteln 72, 73 und 76 ausführt, sollte die Entwicklungen im Blick behalten.

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Weitere Ankündigungen

Der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) hat neue Regeln vorgeschlagen, um die De-minimis-Zollbefreiung für bestimmte Sendungen mit geringem Wert in die USA zu verschärfen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden bestimmte Produkte von der Befreiung ausschließen, die derzeit die Einfuhr von Waren im Wert von 800 USD oder weniger ohne Zahlung von Zöllen ermöglicht.

Des Weiteren ist eine gegenseitige Angleichung von Zöllen oder Handelsmaßnahmen geplant. Dazu sollen innerhalb von 180 Tagen unter anderem die Auswirkungen von Zöllen, nichttarifären Handelshemmnissen oder Steuern auf Dienstleistungen von Handelspartnern bewertet werden. Eine Angleichung der US-Zölle an das Niveau der US-Handelspartner trifft Entwicklungs- und Schwellenländer gemäß des IW-Kurzberichts vom 14. Februar jedoch deutlich härter: „Für die EU würde sie insgesamt nur einem Anstieg des durchschnittlichen Zollsatzes zwischen etwa 0,5 und 1,7 Prozentpunkte entsprechen“. Die europäische Autoindustrie bildet dabei einen Sonderfall. Sie wäre von den auf einer Pressekonferenz in Mar-a-Lago am 18. Februar in Aussicht gestellten Zölle in Höhe von 25 Prozent auf den Import von Autos in die USA zudem noch härter betroffen, denn auf Pkw-Importe aus der EU erheben die USA bisher einen Zollsatz von 2,5 Prozent, während der EU-Zollsatz bei zehn Prozent liegt. Auch auf Halbleiterchips und Pharmazeutika sollen zusätzliche Zölle erhoben werden. Zu all diesen Zöllen soll es am 2. April Konkretisierungen geben.

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So recherchieren Sie Zusatzzölle für Ihre Waren

Für Ihre Recherche zu US-Zöllen können Sie die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission nutzen. Dort sind alle bereits bestehenden Schutzzölle der USA eingepflegt. Geben Sie hier den Sechssteller Ihrer Ware ein oder nutzen Sie die Stichwortsuche.

Alternativ nutzen Sie die Datenbank der EU-Kommission Access2Markets. Die aktuellen Zollsätze aller Länder werden dort zur Verfügung gestellt. Geben Sie zur Recherche direkt auf der Startseite die sechsstellige Warennummer mit dem Ursprungsland Deutschland und dem Bestimmungsland Vereinigte Staaten ein.