Gemäß Anhang I der Verordnung sind Produzenten, Marktteilnehmer und Händler für die folgenden Rohstoffe sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse wie beispielsweise Palmölderivate, Futtermittel oder Leder, im globalen Warenverkehr mit der EU (Aus- und Einfuhr) betroffen:
- Kakao
- Kaffee
- Kautschuk
- Ölpalme
- Soja und
- Rinder
Als Erzeugnisse werden beispielsweise Palmölderivate, Futtermittel, Waren aus Weichkautschuk, Leder, Bücher oder Möbel aufgeführt.
Alle Unternehmen in der EU, die diese Produkte im- oder exportieren, diese herstellen, verarbeiten und/oder mit ihnen handeln, unterliegen der Verordnung. Der Umfang der Sorgfaltspflichten hängt wesentlich davon ab, ob man in der Lieferkette nachgelagert ist.