
EU: Entlastungen bei CBAM, CSDDD und Co
Am 26. Februar wurden sie offiziell vorgestellt, die Omnibus-Pakete und der Clean Industrial Deal. Gelingt damit der Bürokratieabbau des Green Deals?
Am 26. Februar wurden sie offiziell vorgestellt, die Omnibus-Pakete und der Clean Industrial Deal. Gelingt damit der Bürokratieabbau des Green Deals?
Der Clean Industrial Deal soll die notwendigen Schritte der Dekarbonisierung zu einem EU-Wachstumsmotor entwickeln. In der europäischen Roadmap wurde bereits ein Zeitplan für die nächsten zwei Jahre skizziert, in dem auch CBAM mit hoher Priorität aufgenommen ist. Die Hauptelemente des Clean Industrial Deal sind:
Die wichtigste Änderung bei CBAM durch den Omnibus-Vorschlag ist die neue de-minimis-Grenze: Anstelle einer Wertgrenze von 150 Euro je Import von CBAM-Waren soll künftig eine Mengenbegrenzung von 50 Tonnen pro Jahr gelten. Importeure, die diese Schwellen nicht überschreiten, unterliegen keinen zusätzlichen Berichtspflichten. Damit werden 90 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen von der CBAM-Pflicht ausgenommen.
Weitere Änderungen sollen Berichtspflichtige entlasten:
CBAMBOO schafft ein weltweites Netzwerk für Dekarbonisierung. CBAMBOO-CEO Gabriel Rozenberg erklärt im Interview seine Lösung für das CBAM-Daten-Dilemma.
Um die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht es bei den Omnibus-Paketen. Sie sollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen stärken, ohne die Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
Bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD sollen Unternehmen zunächst einmal Planungszeit gewinnen: Die verpflichtende Einführung für Unternehmen soll um ein Jahr auf 2028 verschoben werden. Gleichzeitig müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie schneller in nationales Gesetz umsetzen. Die Umsetzungsfrist beträgt dann nur noch zwölf Monate ab Inkrafttreten der jetzt vorgeschlagenen Änderungen. Zudem sollen die konkretisierenden Leitlinien der Kommission zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten sechs Monate früher als bisher vorgesehen, bereits am 26. Juli 2026, vorgelegt werden. Damit erhalten die Unternehmen mehr Zeit und Begleitung bei der Planung.
Darüber hinaus werden Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden weitgehend vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen und müssen nachgelagerten Unternehmen nur noch eine begrenzte Menge an Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem endet die eigene Ermittlungspflicht bei den direkten Geschäftspartnern. Haftungsrisiken werden entschärft.
Eine Übersicht zu den Änderungen mit einem tabellarischen Änderungsüberblick für CSDDD bietet die Rechtsanwaltsgesellschaft KPMG Law in ihrem Beitrag zum ersten Omnibus-Paket an.
Parallel zum CSDDD soll der Schwellwert für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erhöht werden. Damit reduziert sich der Kreis der nach der CSRD verpflichteten Unternehmen um rund 80 Prozent. Auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die Pflichten nach der EU-Taxonomieverordnung werden angepasst und die Einführung von Berichtspflichten teilweise um zwei Jahre verschoben – mit weiteren Entlastungen für KMU.
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Die Omnibus-Pakete werden jetzt im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert und gegebenenfalls weiter angepasst. Bereits im Sommer soll es dann zur finalen Abstimmung kommen, damit die Pakete Ende 2025 verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden können. Dann erfolgt die Umsetzung in nationales Recht.
Im Zeitplan des Clean Industrial Deal ist auch CBAM aufgenommen. Fragen und Antworten aktualisiert die EU regelmäßig auf ihrer Webseite.