Zolltarifnummern 2024/2025: Das ändert sich
Am 31. Oktober 2024 veröffentlichte die EU-Kommission die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur. Am 18. November folgte das Warenverzeichnis 2025. Prüfen Sie jetzt Ihre Zolltarifnummern.
Am 31. Oktober 2024 veröffentlichte die EU-Kommission die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur. Am 18. November folgte das Warenverzeichnis 2025. Prüfen Sie jetzt Ihre Zolltarifnummern.
Um falsche Steuerfestsetzungen zu verhindern und unerlaubte Ausfuhren zu vermeiden, brauchen Unternehmen die richtige Waren- oder Zolltarifnummer für ihre Waren – sowohl für den Export als auch den Import. Das ist allerdings keine einmalige Angelegenheit: Zum Jahreswechsel wird der Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) neu herausgegeben und auch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) stehen alle fünf Jahre an. Die letzte wurde zum 1. Januar 2022 wirksam – daher fallen die Änderungen in diesem Jahr geringer aus. Eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist dennoch notwendig.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 vom 23. September 2024, die am 31. Oktober von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, sind die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, also die 7. und 8. Stelle der Warennummern in der EU bekannt.
Die im Anhang aufgeführten Warennummern müssen ab 1. Januar 2025 von Unternehmen in Ausfuhren oder in innergemeinschaftlichen Vorgängen gemeldet werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Insgesamt wurden 49 neue Nummern aufgenommen, 34 für ungültig erklärt und keine mit inhaltlichen Änderungen wiederverwendet.
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Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2025 am 18. November aktualisiert. Den Einblick in die textlichen Änderungen sowie tabellarische Gegenüberstellungen von derzeit gültigen und neuen gültigen Warennummern erhalten Sie hier:
>> DESTATIS: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025
Wer sich einen schnellen Überblick über die Änderungen verschaffen will, erhält diesen sowohl in einer textlichen als auch tabellarischen Gegenüberstellung von DESTATIS.
In einer textlichen Gegenüberstellung werden die einzelnen Änderungsarten bspw. textlich geänderte (T), gelöschte (X) oder neu hinzugekommene (N) Warennummern mit Kürzeln gekennzeichnet.
Beachten Sie Besonderheiten: Einige Warennummern lassen keine eindeutige Zuordnung zu. Dabei können einer geänderten Warennummer aus dem Jahr 2024 mehrere Warennummern für 2025 zugeordnet werden (Gegenüberstellung „1:n“ und „m:n“). Hier entnehmen Sie für die Neutarifierung die Änderungen aus der Textbeschreibung.
Tipp: In der Mappe Gesamtüberblick der numerischen Gegenüberstellung der geänderten Warennummern für das Jahr 2025 zum Jahr 2024 sehen Sie schnell, welche Nummern bei Ihnen betroffen sein könnten.
AEB veröffentlicht im AEB HelpCenter ebenfalls zeitnah, was Sie bei der manuellen oder automatisierten Änderung Ihrer Warennummern beachten sollten.
In Export Filing: ATLAS stehen Ihnen die neuen statistischen Warennummern nach der Auslieferung des Servicepakets Dezember in der Anwendung zur Verfügung. Falls Sie das elektronische Zolltarif-Abonnement vom Reguvis Fachverlag (ehem. BANZ) in Import Filing: ATLAS verwenden, haben Sie auch Zugriff auf die neuen 11-stelligen Warennummern. Andernfalls pflegen Sie die 11-stelligen Warennummern manuell.
Um die neuen Zolltarifnummern in Ihrem Materialstamm und den Vorlagen in den Web-Anwendungen der AEB zu ersetzen, nutzen Sie die Menüfunktion "Warennummern aktualisieren" in Ihrem Materialstamm.
Auch hier gilt: Führen Sie die Funktion „Warennummern aktualisieren“ erst aus, wenn Sie keine Anmeldungen für 2024 mehr versenden müssen.