Incoterms in Frachtverträgen: C- und D-Klauseln
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Incoterms in Frachtverträgen: C- und D-Klauseln

Incoterms sind Kaufvertragsbedingungen. Was haben sie also in Frachtverträgen zu suchen? Und wie konkret wirken sich die Klauseln CPT/CIP und DAP/DPU aus? Ein Überblick.

Ein Kaufvertrag ist weitgehend frei gestaltbar und unterliegt kaum Beschränkungen. Ganz anders ist dies jedoch im Frachttransport. Dort werden viele Pflichten staatlich oder überstaatlich geregelt. Hinzu kommt: Die Speditionsunternehmen, die heute vielfach die Transporte abwickeln, übernehmen als Multimodal and Combined Transport Operators vielfältige weitere Aufgaben. 

Diese sind in den Incoterms selbst nicht oder nur unzureichend geregelt. Dies betrifft besonders jede Form des Containertransports: Als System-Transportbehälter ist dieser praktisch immer als multimodal anzusehen. 

Spannend ist daher das Thema Incoterms auch für alle, die Frachten durchführen oder aber in Auftrag geben – also für jeden, der Waren transportiert, verkauft oder einkauft. Schließlich muss geklärt sein, welche Pflicht die jeweils beteiligte Partei trifft.

Incoterms in Kaufvertag und Frachtvertrag

Die vereinbarte Lieferbedingung ist für die Kaufvertragsparteien verbindlich und klärt unter anderem

  • ob und bis wohin der Verkäufer für den Transport (Kosten und Frachtdokument) und
  • wer für Transportschäden (Risiko) zuständig ist,
  • ob und welche Versicherung der Verkäufer zugunsten des Käufers abzuschließen hat,
  • wer die Aus- und Einfuhr abzufertigen hat.

Dies alles und noch einige weitere Pflichten sind im Kaufvertrag geklärt. Den Frachtvertrag betreffen diese Regelungen eigentlich nicht. So kann es tatsächlich Abweichungen zwischen dem vereinbarten Incoterm im Kaufvertrag und der Frachtbedingung des Frachtvertrages geben. Diese Abweichungen sollten dennoch um der Klarheit Willen möglichst vermieden werden.

Keinesfalls darf aber in den Papieren des Kaufvertrags das vereinbarte Incoterm nachträglich einseitig abgeändert werden (Angebot /Auftragsbestätigung /Lieferschein /Rechnung). Es ist Grundlage der Kalkulation und bestimmt den Preis mit, da der benannte Ort immer auch Preisstellung bedeutet. Daher muss in diesen Papieren das Incoterm einheitlich gleichbleiben.

Sollte allerdings das Frachtunternehmen in seinen Dokumenten andere Begriffe verwenden, ist dies für den Kaufvertrag zunächst einmal unschädlich. Dennoch kann dies zu Unstimmigkeiten führen, weshalb auch hier die Terms besser  gleichlautend mit dem Kauf verwendet werden sollten.

Incoterms2020 - alle Handelsklauseln in der Übersicht
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"Frachtfrei" im Frachtvertrag

„Frachtfrei“, „Frei Bestimmungsort“, „franco“, „free place of destination“ bedeutet immer, dass die Fracht vom Verkäufer bezahlt und organisiert wird. Er bedient sich dabei eines Frachtführers oder Spediteurs.

Um dieses kalkulatorische Ergebnis zu erreichen, eignen sich die C- und D-Klauseln (CPT, CIP, DAP, DPU, DDP sowie für reine Schiffstransporte von Schüttgut CFR und CIF). In all diesen Klauseln zahlt der Verkäufer den Frachtpreis. Sie sind kalkulatorisch also vergleichbar.

Die Klauseln CPT und CIP 

CPT sowie CIP Bestimmungsort sind inhaltlich bis auf Versicherungsbestimmungen identisch: Der Verkäufer hat ab der Übergabe an den (ersten) Frachtführer kein Transportrisiko mehr und somit auch kein versicherbares Interesse, da der Kunde alle Risiken des Transports trägt. Dennoch trägt der Verkäufer die Kosten bis zum benannten Bestimmungsort. 

Ein Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt: Im Kaufvertrag zwischen L (Los Angeles) und K (Köln) ist eine Lieferung CPT Hafen Hamburg vereinbart. Der Frachtvertrag von Los Angeles bis Hamburg ist von L abzuschließen und zu bezahlen.

CPT und CIP erfordern einen Frachtführer

CPT und CIP erfordern einen Frachtführer. Die Übergabe ist zunächst einmal am Ort des Verkäufers möglich (im oberen Beispiel: Das Werk LA). Eine weitere in der Praxis übliche Möglichkeit ist an der Entladestelle des Versendeterminals, z. B. Versende-Hafen, -Flughafen, -Speditionsgelände, -Bahnhof, im oberen Beispiel z. B. Hafen Newport, USA. 

Übergeben und geliefert ist die Ware dann, wenn sie, durch ein entsprechendes Frachtdokument belegt, in die Obhut des Frachtführers übergeben wurde. Sollte die Übergabe am eigenen Lager des Verkäufers stattfinden, dann findet dies durch Beladen des Fahrzeugs bzw. an einem Versendeterminal durch Entladebereitschaft statt.

CPT und CIP: Frachtvertrag bis zum Bestimmungsort

Der Verkäufer muss einen möglichst einheitlichen und bis zum Bestimmungsort reichenden Frachtvertrag abschließen. Die Rechnung für diesen Transport geht auch an den Verkäufer. Der Bestimmungsort kann der Ort des Käufers, ein Empfangsterminal (Bestimmungs-Flughafen, -Hafen etc.) oder auch jeder andere Ort wie etwa eine Baustelle sein.

In der Regel ist die Ware, nachdem der Spediteur sie zum Bestimmungsort gebracht hat, vom Empfänger zu entladen. Der Verkäufer hat nur dann die Entladung zu bezahlen, wenn dies im Frachtvertrag so vereinbart wurde. Der Spediteur sendet also seine Rechnung an den Auftraggeber, der im Falle der C-Klauseln Verkäufer und Versender der Ware ist.

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CPT und CIP und die Kostenfrage

Können weitere Kosten dem Verkäufer vom Frachtführer in Rechnung gestellt werden? Sinnvoll ist es natürlich, die Kosten so gut wie möglich im Frachtvertrag aufzuschlüsseln und festzulegen (Dokumente, Be-, Ent- und Umladen, Staukosten, Verpacken und Sicherungsmittel, Hafen- und Kanalgebühren, sonstige „Surcharges“ etc.).

Jedenfalls muss der Preis die gewöhnlichen Kosten für einen Transport auf einer üblichen Route, einem geeigneten Transportmittel und mit sicherer Verpackung enthalten.

Nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehbare Kosten sind jedoch nicht enthalten und gehen damit zu Lasten des Käufers. Sollten variable Preispositionen im Frachtvertrag festgelegt sein, so gehen diese, wie mit dem Frachtunternehmer vereinbart, zu Lasten des Verkäufers/Versenders (z.B. CAF für Währungsschwankungen oder BAF für Spritpreisausgleich).

CPT und CIP: Haftung und Versicherung

Zwischen dem Ort der Übergabe an den Frachtführer (Lieferung) und dem Bestimmungsort, an dem die Ware zur Verfügung gestellt wird, trägt der Verkäufer keine Frachtgefahr. Transportschäden führen also dazu, dass der Käufer in solchen Fällen beschädigte Ware erhält und dennoch den ganzen Kaufpreis zahlen muss.

Der Verkäufer hat zugunsten des Käufers den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort zu bezahlen und zu organisieren. Im Falle der Klausel CIP sind auch noch 110 % des Warenwertes gegen alle Risiken (gemäß der Deckung ICC-A oder z. B. DTV-Alle Risiken und ohne Selbstbeteiligung) zu versichern.

Die fehlende Versicherung im Falle der Klausel CPT sollte den Käufer veranlassen, selbst die Risiken abzusichern. Hierzu eignen sich beispielsweise Rahmenversicherungen mit oder ohne Selbstbeteiligung. Sollte er das nicht tun, bliebe der Käufer auf den Schäden sitzen und könnte sich gegebenenfalls nur noch durch die Pflichthaftung des Frachtführers einen Teil des Schadens von diesem zurückholen.

Die Vereinbarung DAP Bestimmungsort

DAP ist das Term, das für den Verkäufer bedeutet, dass er die Ware erst am benannten Bestimmungsort liefert. Es ist identisch mit dem Term DPU – bis auf die Entladung am Bestimmungsort. Diese geht bei DPU zulasten des Verkäufers.

Insofern gelten die Ausführungen hier für beide Terms. Liefer- und Bestimmungsort sind identisch. Geliefert ist die Ware erst, wenn der Frachtführer die Ware dem Empfänger entladebereit zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss wie bei CPT oder CIP einen bis zum Bestimmungsort reichenden Frachtvertrag abschließen.

Der Bestimmungsort kann auch hier wieder der Ort des Käufers, ein Empfangsterminal oder auch jeder andere Ort sein. Und, wenn der Spediteur die Ware zum Bestimmungsort gebracht hat, ist die Ware schließlich vom Empfänger zu entladen.

DAP: Haftung für Transportschäden und Versicherung

Da der Verkäufer bis zum benannten Ort die volle Frachtgefahr trägt und er komplett für Transportschäden haftet, ist er in der Regel auch an einer entsprechenden Versicherung interessiert. Denn sollte ein Schaden oder Verlust beim Transport entstehen, ist nicht ordentlich geliefert worden. Mit anderen Worten: Der Verkäufer schuldet weiter die Lieferung vertragskonformer Ware. Darum hat der Käufer auch kein Interesse an einer Versicherung.

Eine Verpflichtung für eine Frachtversicherung besteht für den Verkäufer allerdings nicht. Und im Falle eines Falles kann er immerhin auf die Pflichthaftung des Frachtführers zugreifen. Allerdings ist diese oftmals nicht immer ausreichend.

incoterms-vergleich-cpt-dap
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DAP/DPU und CPT/CIP im Vergleich

Sowohl C-Terms als auch die D-Terms im Frachtvertrag bedeuten, dass die Frachtrechnung an den Verkäufer geht. Insoweit ähneln sich diese Gruppen kalkulatorisch weitestgehend.

Bei den D-Klauseln hat der Verkäufer ein Interesse, seine Frachtgefahr abzusichern. Bei den C-Klauseln trägt der Käufer die Frachtgefahr und muss also selbst sein Risiko absichern (CPT) oder der Verkäufer wird verpflichtet, dem Käufer eine Versicherung nachzuweisen (CIP). 

In beiden Fällen muss der Frachtpreis als Kostenposition schon im Angebot berücksichtigt sein. Ein Angebot für 1.000 Euro bedeutet, dass die Frachtkosten durch den Verkäufer zu zahlen sind, ohne dass sie dem Käufer aufgebürdet werden dürfen – ganz gleich ob hier DAP Bestimmungsort oder CPT Bestimmungsort gewählt wurden.

Wollen Unternehmen die Frachtkosten als Verkäufer erst später und nach Aufwand dem Käufer berechnen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie bieten mit einer variablen Frachtkostenposition an (zuzüglich Frachtkosten nach Aufwand) oder sie verwenden ein ganz anderes Term: FCA. Die Details erklären wir im zweiten Teil dieses Beitrags.

Teil 2 des Artikels: Ab-Werk-Lieferungen

Im zweiten Teil dieses Artikels erläutern wir Ab-Werk-Lieferungen mit dem Term FCA (für internationale Lieferungen ist EXW ja regelmäßig).