Schiffsklauseln – oder lieber nicht? Mit Incoterms-Checkliste!
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Schiffsklauseln – oder lieber nicht? Mit Incoterms-Checkliste!

Eine eingestürzte Brücke, Havarie, Piraterie – die „blaue Lieferkette“ ist angreifbar. Wie sich Unternehmen mit den richtigen Incoterms absichern, erfahren Sie hier. Mit Fallbeispielen.

Angriffe im roten Meer, eine demolierte Hafeneinfahrt den USA, oder das havarierte Containerschiff Evergreen im Suezkanal – unvorhergesehene Ereignisse haben tiefe Auswirkungen auf die blaue Lieferkette. Inwiefern helfen die blauen Schiffsklauseln weiter? Und welche Alternativen stehen zur Wahl? Ein detaillierter Blick auf die Incoterms ® 2020. 

„Blaue“ Klauseln – die vier Incoterms , die für die Schifffahrt gelten?

Sie handeln mit Eisenerz oder Futtergetreide im Schiffsbauch, Kies oder ähnlichen Schüttgütern? Dann sind folgende Klauseln die richtigen für Sie:

  • FAS: Free alongside Ship
  • FOB: Free on Board
  • CFR: Cost and Freight
  • CIF: Cost, Insurance and Freight
Neben diesen vier Schiffsklauseln können auch für Schüttgut zwei multimodale Klauseln verwendet werden: DAP und DPU. Unternehmen entscheiden sich für diese Klauseln, wenn Ankunftsklausel gewünscht werden. Die meisten mit Schüttgut handelnden Unternehmen verzichten jedoch darauf.

Incoterms in Frachtverträgen: Grundlagen, C- und D-Klauseln

Welche Auswirkungen Incoterms in Frachtverträgen haben, erläutern wir auch in dem Artikel Incoterms in Frachtverträgen: C- und D-Klauseln. 

In dem Beitrag wurden CPT/CIP und DAP/DPU exemplarisch als Lieferungen frei Bestimmungsort beleuchtet – nutzbar für alle Schiffs-, Luft und Landtransporte. 

Multimodale Klauseln – die richtigen für Stückgut und Containerversand auch im Seeverkehr!

Die vier sogenannten „blauen“ Klauseln haben also die Eigenschaft, dass sie für den Transport von Massengut (bulk-goods) ausgelegt sind. Sie sind ausschließlich für Lieferungen auf oder neben Schiffen definiert und für alle anderen Verkehrswege völlig unbrauchbar.

Für Stückgut, also vor allem Maschinen, verpackte oder palettierte Ware sowie Containertransporte sind diese Klauseln nur sehr eingeschränkt nutzbar. In diesen Fällen ist es daher angebracht, an Stelle der blauen Klauseln lieber eine der folgenden multimodalen Klauseln zu verwenden:

  • FCA: Free Carrier
  • CPT: Carriage paid to
  • CIP: Carriage and Insurance Paid to
  • DAP: Deliverd At Place
  • DPU: Deliverd at Place Unloaded

Praxisfall: Änderung des Incoterms durch den Frachtführer

Ein Produktionsunternehmen für Maschinenbauteile hatte mit einem Kunden aus den USA vereinbart, Waren im Wert für 20.000 Dollar zu liefern. Der Verkäufer sollte die Waren am Frankfurter Flughafen anliefern und noch für die Luftfrachtsicherheit sorgen. Vereinbart wurde FCA, Frankfurt Flughafen, ICC 2020.

Der Frachtführer änderte nun eigenmächtig das Incoterm im AWB auf FOB, Frankfurt.
Die Sachbearbeitung der Lieferantin nahm die Änderung hin und änderte alle Papiere dahingehend. Zu Recht?

Lösung

Der Praxisfall scheint auf den ersten Blick mit Seefracht nichts zu tun zu haben und es treffen auch mehrere erhebliche Probleme aufeinander. 

Zuerst: FOB ist eine Seefrachtklausel und deshalb hier einfach nicht brauchbar. 

Und dann: Was bereits in einem Vertrag festgelegt wurde, sollte ohne Not nicht mehr geändert werden. Schon gar nicht einseitig oder durch Dritte. Zudem besteht hier keine Notwendigkeit.

Ein Dritter, der Spediteur, greift hier scheinbar tief in die rechtliche Struktur des Kaufvertrages ein. Dabei hat dieser nur den Frachtvertrag mit dem Verkäufer zum Versendeterminal falsch geschrieben. Dieser Vertrag hat aber mit dem Kaufvertrag rechtlich erst einmal nichts zu tun. Er beschreibt hier nur Rechte und Pflichten des Frachtführers. Dieser ging davon aus, dass bei einer Anlieferung mit FCA am Versendeflughafen Frankfurt alle Pflichten erledigt sind. Das stimmt auch. Allerdings können selbstverständlich zusätzliche Leistungen einzeln hinzugebucht werden. Dies sollte hier auch so gehandhabt werden.

Bei der Sachbearbeitung im Unternehmen wurde dann ein kapitaler Fehler gemacht. Während der Verkäufer FCA vereinbart hatte, hat nun die Sachbearbeitung alle Dokumente fehlerhaft ausgestellt, statt den Spediteur zur Neuausstellung seines AWB zu veranlassen.

Incoterms2020 - alle Handelsklauseln in der Übersicht
Incoterms2020 - alle Handelsklauseln in der Übersicht

Incoterms® 2020: die Komplettübersicht

Wer hat welche Pflichten und wer trägt das Risiko und die Kosten? Unsere Komplettübersicht liefert die Antwort für sämtliche Incoterms® auf einen Blick. Als A3-Druckvorlage.

Praxisfall: Vorab-Teillieferungen

Ein deutscher Großhändler vereinbarte mit seinem Kunden in Saudi-Arabien die Lieferung von flüssigen Chemikalien per Seefracht nach Jeddah mit etwa 60 Fass pro Container. Vereinbart wurde CIF, Hafen Jeddah, ICC 2020.

Kurz vor den Lieferungen kommt seit Jahren immer wieder der Abruf: Wir benötigen dringend einige Fässer vorab per Luftfacht nach Mekka (Noor Air Int.), dem eigentlichen Ziel der Reise. Wie soll nun mit den vertraglichen Verpflichtungen umgegangen werden?

Lösung

Der Rahmenvertrag verlangt eine Seefrachtlieferung, der Kunde immer wieder eine Luftfracht zwischendurch. Für den Standard gibt es eine, wenn auch nicht ideale, so doch funktionierende Lösung, denn die Frachtpapiere können vertragskonform beauftragt werden.
Für die Luftfrachtsendungen jedoch treten die folgenden Herausforderungen auf:

  • Die Frachtkosten wachsen exorbitant.
  • Der Rahmenkaufvertrag muss jedes Mal verändert und angepasst werden, denn CIF ist unbrauchbar (kein Schiffsverkehr). CIP ist der Term der Wahl. Hierdurch ändert sich aber auch der Ort der Lieferung und des Risikoübergangs weg vom Versendeterminal hin auf den Hof des Verkäufers.
  • Mit dem zu ändernden Incoterm ist dann auch der Bestimmungsort vom Hafen zum Flughafen anzupassen. (CIF erlaubt ausschließlich Häfen)
  • Der Deckungsumfang der Versicherung ist ebenfalls zu justieren: Bei CIF reicht die eingeschränkte Deckung, CIP verlangt die Deckung “Alle Risiken”.
  • Die Art der Verpackung muss möglicherweise angepasst werden, da Luftfracht andere Voraussetzungen verlangt.
  • Möglicherweise konform zur Seefracht vereinbarte Dokumente können jetzt nicht mehr geliefert werden. Luftfrachtkonforme Dokumente reichen den rechtlichen Erfordernissen der Bank nicht mehr ohne weiteres.
  • ...

Einige, wenn auch nicht alle Risiken, könnten schon allein durch die konsistente Nutzung der multimodalen Incoterms ausgeräumt werden: Die Punkte b), c) und d) wären recht einfach schon durch eine kurze, bestätigte Mitteilung schon erledigt. Es muss nicht in die Tiefe hinein korrigiert werden.

Checkliste für Incoterms

Auch wenn die Incoterms nicht alle Praxisprobleme lösen können, so werden sie doch in unzähligen Ländern und Rechtssystemen angewendet. Wie können sich Unternehmen also diesbezüglich gut aufstellen? Eine Checkliste hilft!

Preview: AEB Incoterm-Checkliste

☐ Know-how vorhanden
☐ Verwendete Incoterms®-Version angeben: "Incoterms 2020"
☐ Die Transportversicherung stimmt mit den verwendeten Terms überein
☐ EXW und DDP werden vermieden
☐ Schiffsklauseln werden nur noch für Schüttgüter vereinbart
☐ FCA statt FOB
☐ Konsistenz wird gewährleistet