Incoterms in Frachtverträgen: EXW und FCA
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Incoterms in Frachtverträgen: EXW und FCA

Besser liefern „Ab Werk“: Sowohl EXW und FCA sind in Frachtverträgen möglich. Wann ist EXW problematisch? Und wann ist dieser Term dennoch sinnvoll? In welchen Fällen ist die Verwendung von FCA zu bevorzugen? Ein Überblick.

Incoterms sind Kaufvertragsbedingungen, die klären sollen, welche Pflichten der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat und umgekehrt. Im Falle einer Abholung ab Werk mit den Terms EXW oder FCA sollte der Käufer einen Frachtführer beauftragen, der die Ware beim Verkäufer abholt. 

Doch passiert es immer wieder, dass zwar eine Lieferung ab Werk angeboten wird, der Käufer aber dennoch den Verkäufer beauftragen möchte, die (Straßen-, Luft-, Bahn- oder See-) Fracht zu veranlassen. In diesen Fällen sollte dann der Frachtvertrag so gestaltet sein, dass die Pflichten des Frachtführers denen des Käufers entsprechen.

Praxisfall 1: Der Käufer veranlasst den Transport bei EXW Werk des Verkäufers

Der Käufer und der Frachtführer vereinbaren, dass die Ware am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abgeholt wird, der Frachtführer hat die Ware selbst aufzuladen. Die Ausfuhrabwicklung, im Falle einer Lieferung an einen ausländischen Kunden, ist durch den Käufer abzuwickeln. Genehmigungen und Dokumente sind durch den Käufer zu besorgen. Der Verkäufer hat allenfalls auf Kosten des Kunden Hilfe dabei zu leisten.

Der Verkäufer erhält auch keinerlei Informationen oder gar Dokumente über den Verbleib der Ware. Einen Anspruch auf einen Ausgangsvermerk hat er nicht. Er kann also auch nicht steuerrechtlich relevant nachweisen, dass die Ware das Steuergebiet verlassen hat. 

Sollte mit EXW Ware verkauft werden, ist also eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer Pflicht. Die Internationale Handelskammer (ICC) empfiehlt in den erläuternden Kommentaren zu EXW: „EXW kann für Inlandsgeschäfte geeignet sein, bei denen nicht beabsichtigt ist, die […] Waren zu exportieren. [… ] wenn der Käufer beabsichtigt, die Waren zu exportieren, […] wäre der Käufer besser beraten, die FCA Klausel zu wählen.“ (Incoterms® 2020, S. 27)

Dieser Term ist beispielsweise geeignet, wenn ein Förster Rundholz im Wald einem Sägewerker zur Abholung zur Verfügung stellt. Oder wenn Ware vom Fahrer selbst abgesaugt oder abgepumpt werden soll und die Lieferung innerhalb eines Staates stattfindet.

In Fällen, in denen kaufvertraglich EXW vereinbart werden sollte, ist für den Frachtvertrag der gleiche Term zu verwenden. So stimmen die Pflichten des Frachtführers mit denen des Käufers überein.

Incoterms in Frachtverträgen: Grundlagen & C- und D-Klauseln

Welche Auswirkungen Incoterms generell in Frachtverträgen haben, erläutern wir in einem separaten Artikel, der auch die C- und D-Klauseln thematisiert: Incoterms in Frachtverträgen: C- und D-Klauseln. 

In dem Beitrag wurden CPT/CIP und DAP/DPU exemplarisch als Lieferungen frei Bestimmungsort beleuchtet – nutzbar für alle Schiffs-, Luft und Landtransporte. 

Praxisfall 2: Der Käufer veranlasst den Transport bei FCA Werk des Verkäufers

Der Käufer und der Frachtführer vereinbaren ebenfalls, dass die Ware am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abgeholt wird. Das Fahrzeug des Frachtführers ist in diesem Falle allerdings durch den Verkäufer zu beladen. Das ist in der Mehrzahl der gewerblichen Lieferungen deutlich praxistauglicher als die Lieferung ohne Beladung bei EXW. Die Grundkonstellation bleibt dennoch gleich.

Weiter hat der Verkäufer noch die Aufgabe, die Ausfuhr abzufertigen, also alle notwendigen Dokumente zu besorgen und zur Ausfuhr beim Zoll anzumelden. Dadurch erhält der Verkäufer in der Regel auch den Ausgangsvermerk (AGV). Damit hat er einen tauglichen Nachweis über den Ausgang der Ware und die somit wirksam vorliegende Befreiung des Verkaufes von der Umsatzsteuerpflicht. Die Rechnung kann - wie bei ausländischen Kunden gewohnt - umsatzsteuerbefreit ausgestellt werden.

Allerdings ist der Verkäufer nicht der Auftraggeber der Fracht, so dass diese Konstellation für dokumentäre Zahlungsbedingungen so nicht geeignet ist. Denn der Verkäufer hat noch immer keinen Zugriff auf das Frachtpapier (anders als bei den C- und D- Klauseln). Auch eine Gewähr, dass die Ware tatsächlich aus dem Steuergebiet / Zollgebiet verbracht wird, hat man nur, wenn eine zuverlässige Spedition beauftragt wird und der Frachtbrief dies gewährleistet.

Diesem Manko kann die zweite Version der FCA-Lieferung abhelfen. Sie wird in Praxisfall 3 beschrieben. Im Frachtvertrag findet hier genau wie im zugehörigen Kaufvertrag die Klausel FCA Anwendung. Dem Frachtführer sind die Pflichten, die er zu erfüllen hat, klar: Abholung am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt, ggf. Entgegennahme des ABD und passende Gestellung beim Zoll.

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Praxisfall 3: Der Verkäufer veranlasst den Transport bei FCA Werk des Verkäufers

In diesem Falle verzichtet der Käufer darauf, den Transport zu organisieren und beauftragt damit den Verkäufer. Der Verkäufer darf dann – ohne ein vorheriges Angebot abgeben zu müssen, „einen Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen auf Gefahr und Kosten des Käufers abschließen“ (Incoterms® 2020, S. 40).

Die Kosten stellt dann entweder der Frachtführer dem Kunden direkt in Rechnung, z.B. wenn dieser ebenfalls Kunde des Frachtführers ist. Oder der Verkäufer berechnet dem Kunden diese Kosten als gesonderte Frachtrechnung oder als Position auf der Warenrechnung einfach weiter. Das Transportrisiko, also die Gefahr für Schäden und Verluste an der Ware, geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.

Vorteile des Verkäufers bei FCA

  • Der anzubietende Preis bleibt ein FCA-Ab-Werk-Preis. In diesem ist das, was die meisten Unternehmen sowieso tun (Ausfuhranmeldung und Beladung des Frachtfahrzeugs) auch berücksichtigt.
  • Die Kosten für die Fracht können im Angebot unberücksichtigt bleiben.
  • Der Verkäufer hat gleichsam die Hand am Frachtvertrag. Er kann über den Frachtbrief verfügen. Eine solche Vereinbarung FCA eignet sich damit sogar für Akkreditive.
  • Der Kunde muss die Fracht im fremden Land nicht organisieren.
  • Wenn die Produktion / das Lager Lieferbereitschaft signalisieren, muss nicht noch ein verlängerter Meldeweg in Kauf genommen werden. Der Verkäufer darf ggf. den Transport unverzüglich beauftragen, wodurch Zeit eingespart werden kann.
Incoterms2020 - alle Handelsklauseln in der Übersicht
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FCA im Kaufvertrag und abweichender Term im Frachtvertrag

Im Frachtvertrag führt die Klausel FCA zunächst dazu, dass der Transport zwar vom Verkäufer beauftragt wird, der Frachtführer den Frachtpreis aber vom Käufer einfordern soll (unfreie Lieferung / Frachtvermerk „Freight Collect“). Sollte dies so nicht möglich sein, darf der Verkäufer die verauslagten Frachtkosten vom Kunden einfordern.

Unklarheiten entstehen öfter, wenn die Spedition oder der Frachtführer noch einen anderen Term verwendet als im Kaufvertrag vereinbart (z.B. DAP oder CPT statt FCA). Dies darf niemals dazu führen, dass die Kaufvertragsdokumente umgeschrieben werden! Wenn vereinbart wurde, dass FCA Werksgelände Verkäufer geliefert wird, ist dies die Kalkulationsbasis. Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung müssen dann ebenfalls dieser Term enthalten. 

Wenn die Frachtpapiere der Spedition davon abweichen, ist dies nicht schön, aber  nicht schädlich. Beide Verträge sind voneinander komplett getrennt zu betrachten.