Chinas Unreliable Entity List: FAQ und wie man Compliance sicherstellt
Chinas neue Unreliable Entity List ist offiziell. Hier im FAQ wird erklärt, worum es geht und wie Compliance in Geschäftsvorgängen sichergestellt werden kann.
Chinas neue Unreliable Entity List ist offiziell. Hier im FAQ wird erklärt, worum es geht und wie Compliance in Geschäftsvorgängen sichergestellt werden kann.
Die Einführung der Bestimmungen zur Unreliable Entity List (UEL) am 19. September 2020 hat verdeutlicht, dass China im Bereich der Trade-Compliance-Kontrolle erhebliche Fortschritte gemacht hat. Doch obwohl die neue Liste am Tag der Einführung in Kraft getreten ist, hat es mehr als 2 Jahre gedauert, bis erste Einträge veröffentlicht wurden. Aber nun ist dieser Meilenstein auch erreicht. Für Unternehmen, andere Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz in China ist es von entscheidender Bedeutung, die UEL-Bestimmungen in ihre bestehenden Trade-Compliance-Programme zu integrieren.
Unternehmen, andere Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz in China sind seit Inkrafttreten der Bestimmungen der Unreliable Entity List verpflichtet, die neuen Regelungen zu befolgen.
Es ist wichtig, den Umfang und die Auswirkungen von Chinas Unreliable Entity List mit ihren neuen, vom Handelsministerium (MOFCOM) veröffentlichten offiziellen Bestimmungen zu verstehen. Sie stellt einen wichtigen Eckpfeiler des neuen chinesischen Exportkontrollregimes dar und das Spektrum der Aktivitäten, die zu einer Nennung führen können, ist umfassend.
Verschiedene Behörden weltweit veröffentlichen offizielle Sanktionslisten. Das US-amerikanische OFAC (Office of Foreign Assets Control) und die EU sind nur zwei Beispiele dafür. Mit der Unreliable Entity List, hat sich China einer Vielzahl von Staaten angeschlossen, die eigene Sanktionslisten führen, um den Handel mit gelisteten Entitäten einzuschränken. Das Sanktionslisten-Screening ist eine Schlüsselkomponente bei der effektiven Umsetzung von Trade-Compliance-Programmen.
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Rechtskonformes Handeln im Bereich Trade Compliance beinhaltet umfassende nationale und internationale Vorschriften. Dynamische Entwicklungen und regelmäßige Veränderungen sind an der Tagesordnung. China hat im Jahr 2020 große Fortschritte in der Exportkontrolle gemacht und es gibt viele Fragen rund um die Unreliable Entity List. In diesem FAQ liefert unsere Global-Trade-Expertin Olga Pramberger wichtige Einblicke.
Die neuen Bestimmungen der UEL verfolgen im Einzelnen folgende Ziele:
Trade-Compliance-Experten und verschiedene Medienveröffentlichungen fassen das Ziel der UEL-Regelungen als „Schutz der Geschäfts- und Regierungsinteressen Chinas“ zusammen.
In den Bestimmungen der Unreliable Entity List wird keine bestimmte Behörde erwähnt. Stattdessen beschreiben sie einen „Working Mechanism“, der sich auf relevante zentrale Regierungsbehörden in China bezieht. Das Büro des „Working Mechanism“ ist bei der zuständigen Handelsabteilung des Staatsrates angesiedelt. Der „Working Mechanism“ ist für die Organisation und Umsetzung des UEL-Systems zuständig. In diesem Zusammenhang ist der „Working Mechanism“ befugt, Ermittlungen über die von ausländischen Behörden ergriffenen Maßnahmen anzukündigen, basierend auf seinen:
Wenn die Fakten über die relevanten Aktivitäten ausländischer Parteien klar sind, kann der „Working Mechanism“ direkt entscheiden, solche Parteien in die Liste aufzunehmen. Wenn der Sachverhalt nicht eindeutig ist, werden die Untersuchungsergebnisse des „Working Mechanism“ darüber entscheiden, ob relevante ausländische Parteien in der UEL aufgeführt werden oder nicht. In beiden Fällen werden die folgenden Faktoren (nach Ermessen des „Working Mechanism“) für die endgültige Entscheidung berücksichtigt:
Eine oder mehrere Maßnahmen werden gegen die betreffende ausländische Partei nach ihrer Nennung auf der UEL ergriffen. Diese werden durch den „Working Mechanism“ beschlossen und bekannt gegeben. Diese Ankündigung kann eine Warnung über die Risiken der Durchführung von Geschäften mit der benannten ausländischen Partei enthalten. Der „Working Mechanism“ kann auch einen Zeitraum festlegen, in dem die betreffende ausländische Partei ihre Handlungen korrigieren muss und in dem die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Sollte die Partei jedoch in der vorgegebenen Zeit ihre Handlungen nicht korrigieren, werden die entsprechenden Maßnahmen verhängt. Zu den Maßnahmen, die nach der Nennung auf der UEL verhängt werden, gehören:
Chinesischen Unternehmen, anderen Organisationen oder Einzelpersonen ist es nicht gestattet, Import- und Exportgeschäfte mit gelisteten ausländischen Parteien zu tätigen, die bei ihren Export- oder Importaktivitäten im Zusammenhang mit China Einschränkungen unterliegen bzw. denen solche Geschäfte ganz verboten sind.
Ausnahme: Unter besonderen Umständen, wenn es notwendig ist, dass ein chinesisches Unternehmen Transaktionen mit einer gelisteten ausländischen Partei durchführt, kann das chinesische Unternehmen eine Ausnahme beim „Working Mechanism“ beantragen. Wenn der „Working Mechanism“ die Transaktion genehmigt, kann das chinesische Unternehmen weiterhin Transaktionen mit der ausländischen Partei gemäß der Sondergenehmigung durchführen.
Die UEL-Bestimmungen stehen im Einklang mit dem Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China, dem Gesetz über die nationale Sicherheit der Volksrepublik China und anderen einschlägigen Gesetzen in diesem Zusammenhang.
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