Chinas Unreliable Entity List: FAQ und wie man Compliance sicherstellt
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Chinas Unreliable Entity List: FAQ und wie man Compliance sicherstellt

Chinas neue Unreliable Entity List ist offiziell. Hier im FAQ wird erklärt, worum es geht und wie Compliance in Geschäftsvorgängen sichergestellt werden kann.

Die Unreliable Entity List (UEL): Wo wir stehen

Die Einführung der Bestimmungen zur Unreliable Entity List (UEL) am 19. September 2020 hat verdeutlicht, dass China im Bereich der Trade-Compliance-Kontrolle erhebliche Fortschritte gemacht hat. Doch obwohl die neue Liste am Tag der Einführung in Kraft getreten ist, hat es mehr als 2 Jahre gedauert, bis erste Einträge veröffentlicht wurden. Aber nun ist dieser Meilenstein auch erreicht. Für Unternehmen, andere Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz in China ist es von entscheidender Bedeutung, die UEL-Bestimmungen in ihre bestehenden Trade-Compliance-Programme zu integrieren.

Wer ist von der Vorschrift betroffen und gilt sie auch für Sie?

Unternehmen, andere Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz in China sind seit Inkrafttreten der Bestimmungen der Unreliable Entity List verpflichtet, die neuen Regelungen zu befolgen.

Es ist wichtig, den Umfang und die Auswirkungen von Chinas Unreliable Entity List mit ihren neuen, vom Handelsministerium (MOFCOM) veröffentlichten offiziellen Bestimmungen zu verstehen. Sie stellt einen wichtigen Eckpfeiler des neuen chinesischen Exportkontrollregimes dar und das Spektrum der Aktivitäten, die zu einer Nennung führen können, ist umfassend.

Eine zuverlässige Sanktionslistenprüfung setzt Automatisierung voraus

Verschiedene Behörden weltweit veröffentlichen offizielle Sanktionslisten. Das US-amerikanische OFAC (Office of Foreign Assets Control) und die EU sind nur zwei Beispiele dafür. Mit der Unreliable Entity List, hat sich China einer Vielzahl von Staaten angeschlossen, die eigene Sanktionslisten führen, um den Handel mit gelisteten Entitäten einzuschränken. Das Sanktionslisten-Screening ist eine Schlüsselkomponente bei der effektiven Umsetzung von Trade-Compliance-Programmen.

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Ihre Fragen und unsere Antworten: FAQ zur Unreliable Entity List

Rechtskonformes Handeln im Bereich Trade Compliance beinhaltet umfassende nationale und internationale Vorschriften. Dynamische Entwicklungen und regelmäßige Veränderungen sind an der Tagesordnung. China hat im Jahr 2020 große Fortschritte in der Exportkontrolle gemacht und es gibt viele Fragen rund um die Unreliable Entity List. In diesem FAQ liefert unsere Global-Trade-Expertin Olga Pramberger wichtige Einblicke.

Wann wurde die Unreliable Entity List (UEL) entwickelt und ihre Bestimmungen veröffentlicht?
  • 31. Mai 2019: Das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) kündigte erstmals die Einführung der Unreliable Entity List an. Dies folgte der Aufnahme von Huawei (und seiner weltweiten Tochtergesellschaften) auf der US Entity List durch die US-Behörde BIS am 16. Mai 2020.
  • 19. September 2020: Die Regelungen der chinesischen Unreliable Entity List wurden vom MOFCOM veröffentlicht und traten am selben Tag in Kraft.
Was ist der Zweck der neuen Regelungen der Unreliable Entity List?

Die neuen Bestimmungen der UEL verfolgen im Einzelnen folgende Ziele:

  • Wahrung der nationalen Souveränität, der Sicherheit und der Entwicklungsinteressen Chinas
  • Aufrechterhaltung einer fairen und freien internationalen Wirtschafts- und Handelsordnung
  • Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen, anderen Organisationen und Einzelpersonen in China

Trade-Compliance-Experten und verschiedene Medienveröffentlichungen fassen das Ziel der UEL-Regelungen als „Schutz der Geschäfts- und Regierungsinteressen Chinas“ zusammen.

Welche chinesische Behörde erlässt die UEL-Regelungen und setzt sie durch?

In den Bestimmungen der Unreliable Entity List wird keine bestimmte Behörde erwähnt. Stattdessen beschreiben sie einen „Working Mechanism“, der sich auf relevante zentrale Regierungsbehörden in China bezieht. Das Büro des „Working Mechanism“ ist bei der zuständigen Handelsabteilung des Staatsrates angesiedelt. Der „Working Mechanism“ ist für die Organisation und Umsetzung des UEL-Systems zuständig. In diesem Zusammenhang ist der „Working Mechanism“ befugt, Ermittlungen über die von ausländischen Behörden ergriffenen Maßnahmen anzukündigen, basierend auf seinen:

  1. Administrativen Pflichten und Funktionen oder
  2. Vorschlägen oder Berichten von relevanten Parteien.
Wer kann auf der Unreliable Entity List genannt werden?
Gemäß den chinesischen UEL-Bestimmungen kann jede "ausländische Partei" aufgeführt werden. Dies beinhaltet folgende Parteien:
  • ausländische Unternehmen
  • andere ausländische Organisationen
  • Einzelpersonen aus dem Ausland
Welche Aktivitäten können eine Nennung auf der Unreliable Entity List auslösen?
  • Aktivitäten, die die nationale Souveränität, die Sicherheit oder die Entwicklungsinteressen Chinas gefährden
  • Verhaltensweisen, die normale Transaktionen mit einem chinesischen Unternehmen, einer anderen Organisation oder einer Einzelperson in China verhindern
  • Verhaltensweisen, die diskriminierende Maßnahmen gegen Unternehmen, andere Organisationen oder Einzelpersonen in China verwenden, was gegen die Grundsätze regulärer Geschäftsvorgänge verstößt und den legitimen Rechten und Interessen dieser Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen schweren Schaden zufügt
Wie wird der „Working Mechanism“ über eine Nennung auf der Unreliable Entity List entscheiden?

Wenn die Fakten über die relevanten Aktivitäten ausländischer Parteien klar sind, kann der „Working Mechanism“ direkt entscheiden, solche Parteien in die Liste aufzunehmen. Wenn der Sachverhalt nicht eindeutig ist, werden die Untersuchungsergebnisse des „Working Mechanism“ darüber entscheiden, ob relevante ausländische Parteien in der UEL aufgeführt werden oder nicht. In beiden Fällen werden die folgenden Faktoren (nach Ermessen des „Working Mechanism“) für die endgültige Entscheidung berücksichtigt:

  • Der Grad der Gefährdung der nationalen Souveränität, der Sicherheit oder der Entwicklungsinteressen Chinas
  • Das Ausmaß der Schädigung der legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen, anderen Organisationen oder Einzelpersonen in China
  • Einhaltung international anerkannter Wirtschafts- und Handelsregeln
  • Andere relevante Faktoren
Was sind die Folgen einer Nennung auf der Unreliable Entity List?

Eine oder mehrere Maßnahmen werden gegen die betreffende ausländische Partei nach ihrer Nennung auf der UEL ergriffen. Diese werden durch den „Working Mechanism“ beschlossen und bekannt gegeben. Diese Ankündigung kann eine Warnung über die Risiken der Durchführung von Geschäften mit der benannten ausländischen Partei enthalten. Der „Working Mechanism“ kann auch einen Zeitraum festlegen, in dem die betreffende ausländische Partei ihre Handlungen korrigieren muss und in dem die Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Sollte die Partei jedoch in der vorgegebenen Zeit ihre Handlungen nicht korrigieren, werden die entsprechenden Maßnahmen verhängt. Zu den Maßnahmen, die nach der Nennung auf der UEL verhängt werden, gehören:

  • Beschränkung oder Verbot der Beteiligung der ausländischen Partei an Import- oder Exportaktivitäten im Zusammenhang mit China
  • Beschränkung oder Verbot für ausländische Parteien, in China zu investieren
  • Beschränkung oder Verbot der Einreise des betreffenden Personals oder der Transportfahrzeuge der ausländischen Partei nach China
  • Beschränkung oder Widerruf der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis des betreffenden Personals in China
  • Verhängung von Geldstrafen entsprechend der Schwere der Umstände
  • Andere notwendige restriktive Maßnahmen
Was bedeutet es für chinesische Unternehmen, andere Organisationen oder Einzelpersonen, wenn eine ausländische Partei auf der UEL aufgeführt ist?

Chinesischen Unternehmen, anderen Organisationen oder Einzelpersonen ist es nicht gestattet, Import- und Exportgeschäfte mit gelisteten ausländischen Parteien zu tätigen, die bei ihren Export- oder Importaktivitäten im Zusammenhang mit China Einschränkungen unterliegen bzw. denen solche Geschäfte ganz verboten sind.
Ausnahme: Unter besonderen Umständen, wenn es notwendig ist, dass ein chinesisches Unternehmen Transaktionen mit einer gelisteten ausländischen Partei durchführt, kann das chinesische Unternehmen eine Ausnahme beim „Working Mechanism“ beantragen. Wenn der „Working Mechanism“ die Transaktion genehmigt, kann das chinesische Unternehmen weiterhin Transaktionen mit der ausländischen Partei gemäß der Sondergenehmigung durchführen.

Worauf beruhen die Bestimmungen der Unreliable Entity List?

Die UEL-Bestimmungen stehen im Einklang mit dem Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China, dem Gesetz über die nationale Sicherheit der Volksrepublik China und anderen einschlägigen Gesetzen in diesem Zusammenhang.

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