Güterliste in Anhang I der EU-Dual-Use-VO aktualisiert
Dual-Use-Güter

Güterliste in Anhang I der EU-Dual-Use-VO aktualisiert

Der aktualisierte Anhang der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 ist am 8. November 2024 in Kraft getreten. Sind Ihre Dual-Use-Güter vom Update betroffen?

Änderungen mit Auswirkung auf Genehmigungspflichten

Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest. In Anhang I werden die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst. Ganz konkret werden dort die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammengefasst. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG) und das Wassenaar-Arrangement (WA).

Die Beschlüsse, die in den Regimen gefasst werden, werden von den Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Güterlisten eingearbeitet werden. Im Falle der EU ist dies der Anhang I zur EU-Dual-Use-VO. Aus diesem Grund findet in der Regel eine jährliche Aktualisierung statt.

Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.

Wenn Sie Ihre Ausfuhrvorgänge mit den AEB-Software-Lösungen für Trade Compliance Management prüfen, werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten berücksichtigt.

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Aktualisierungen – so sieht die Dual-Use-Güterliste 2025 aus  

Die Dual-Use-Güterliste ist unterteilt in zehn Kategorien. Folgen Sie zur Prüfung Ihrer Güter der Struktur, um zur korrekten Exportkontrollnummer zu gelangen. In Kategorie 4 gibt es keine Änderungen, in manchen Kategorien nur neue Anmerkungen und Textänderungen. Neue Nummern wurde nicht aufgenommen – neue und gestrichene Unternummern listen wir im Folgenden je Kategorie auf.

  • In Kategorie O gibt es neue Unternummern für Austauschanlagen (0B004a3 bis a5) und den Austausch für Wasserstoffisotopen (0B004b10). Die 0B004b6 wurde gestrichen.
  • In Kategorie 1 gibt es drei neue Unternummern für Iodpentafluorid (1C011e), für Dipropylamin (1C350.90) und für Neosaxitoxin (1C351d24).
  • In Kategorie 3 wurden die Unternummern 3A001c3 und 3A002e2 gestrichen.

Auf der BAFA-Website erhalten Sie einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen.

Hinweis: Das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA bildet derzeit noch den Stand vom 9. Juni 2023 ab. Alle danach veröffentlichten Neuerungen finden erst später Berücksichtigung. 

Die EU-Kommission bietet allerdings seit 8. November 2024 eine Korrelationstabelle mit allen Änderungen an, die im Excel-Format heruntergeladen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass diese Hilfsmittel Ihnen grundsätzlich nur rechtlich unverbindliche Anhaltspunkte geben, die Sie bei der Ermittlung der richtigen Exportkontrollnummer unterstützen.

SOLID hilft bei der Güterklassifizierung

Unternehmen sollten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Anlass nehmen, die Klassifizierung ihres Warenstamms zu überprüfen. Eventuell führen die Änderungen dazu, dass einzelne Güter aus dem Kontrollbereich fallen oder aber hinzukommen. Die Online-Plattform SOLID unterstützt Unternehmen bei dieser Überprüfung. 

SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auch die nationalen Kontrolllisten des Teil 1 Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste können mit SOLID überprüft werden. Testen Sie SOLID kostenfrei und die ersten 30 Tage nach der Registrierung sogar in der PLUS-Variante mit inkludierter Kommentar-, Dokumentations- und Archivfunktion.

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