Güterliste in Anhang der EU-Dual-Use-VO aktualisiert
Der aktualisierten Anhang der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Sind Ihre Dual-Use-Güter vom Update betroffen?
Der aktualisierten Anhang der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821 ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Sind Ihre Dual-Use-Güter vom Update betroffen?
Der Anhang I der EU-Dual-Use-VO legt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Güterliste fest. In Anhang I werden die Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“) erfasst. Ganz konkret werden dort die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammengefasst. Im Einzelnen sind dies die Australische Gruppe (AG), das Missile Technology Control Regime (MTCR), die Nuclear Suppliers Group (NSG) und das Wassenaar-Arrangement (WA).
Die Beschlüsse, die in den Regimen gefasst werden, werden von den Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Güterlisten eingearbeitet werden. Im Falle der EU ist dies der Anhang I zur EU-Dual-Use-VO. Aus diesem Grund findet in der Regel eine jährliche Aktualisierung statt.
Hinweis: Die Güter des Anhang I sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.
Wenn Sie Ihre Ausfuhrvorgänge mit den AEB-Software-Lösungen für Trade Compliance Management prüfen, werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten berücksichtigt.
Die AEB-Software Export Controls prüft Ihre Güter automatisch, sicher und effizient im Hintergrund Ihrer Geschäftsabläufe auf bestehende nationale und internationale Verbote und Beschränkungen.
2023 gab es neben der jährlich zu Jahresende erwarteten Überarbeitung auch unterjährige Änderungen. Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/996 vom 23. Februar 2023 den Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 neu gefasst. Hinzu kamen vier neuen Einträge für Meeresgifte in der Kategorie 1. Die Delegierte Verordnung ist dann am 26. Mai 2023 in Kraft getreten.
Wenige Monate später hat die EU-Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 vom 15. September 2023 die jährlichen Änderungen vorgelegt.
Die Delegierte Verordnung ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Hinweis: Das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA bildet derzeit noch den Stand vom 9. Juni 2023 ab. Alle danach veröffentlichten Neuerungen finden erst später Berücksichtigung.
Die EU-Kommission bietet allerdings seit 29. Dezember 2023 eine Korrelationstabelle mit allen Änderungen an, die im Excel-Format heruntergeladen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Hilfsmittel Ihnen grundsätzlich nur rechtlich unverbindliche Anhaltspunkte geben, die Sie bei der Ermittlung der richtigen Exportkontrollnummer unterstützen.
Die Änderungen betreffen vor allem die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen sowie von Hochleistungsrechnern und Lasern. Antriebsmotoren für Tauchfahrzeuge und Technologien für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge wurden hinzugefügt. Weitere Änderungen betreffen technische Definitionen, Anmerkungen und Beschreibungen sowie redaktionelle Änderungen.
Unternehmen sollten die Änderungen des Anhang I der EU-Dual-Use-VO zum Anlass nehmen, die Klassifizierung ihres Warenstamms zu überprüfen. Eventuell führen die Änderungen dazu, dass einzelne Güter aus dem Kontrollbereich fallen oder aber hinzukommen. Die Online-Plattform SOLID unterstützt Unternehmen bei dieser Überprüfung.
SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung. Auch die nationalen Kontrolllisten des Teil 1 Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste können mit SOLID überprüft werden. Testen Sie SOLID kostenfrei und die ersten 30 Tage nach der Registrierung sogar in der PLUS-Variante mit inkludierter Kommentar-, Dokumentations- und Archivfunktion.
Fragestellungen rund um Dual-Use-Güter, Sanktionsrecht, US-Re-Exportkontrollrecht oder Catch-all-Clauses schnell und einfach online prüfen.