Der Fall des FC Chelsea macht deutlich, wie die Listung russischer Oligarchen und staatseigener russischer Unternehmen den Anwendungsbereich der mittelbaren Bereitstellungsverbote insbesondere im Geschäftsverkehr mit Russland auch bei deutschen Unternehmen in den Fokus rückt.
Die Schwierigkeit bei der Überprüfung der mittelbaren Bereitstellungsverbote liegt darin, dass die Unternehmen, die im Eigentum eines Oligarchen oder eines staatseigenen russischen Konzerns stehen, selbst zumeist auf keiner Sanktionsliste stehen.
Die Folge ist, dass das automatisierte Sanktionslistenscreening für den Geschäftspartner zu keinem Treffer führt. Erst eine Recherche zu den Eigentumsverhältnissen hinter dem nicht gelisteten Geschäftspartner bringt mittelbare Bereitstellungsverbote zu Tage.
Blick auf die Praxis I: Manuelle Überprüfung
Die Prüfung der mittelbaren Bereitstellungsverbote wird in der Praxis von Unternehmen auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Neben einer wenig zielführenden Internetrecherche nutzen viele Unternehmen eine individuelle Abfrage der Eigentumsverhältnisse hinter ihrem Geschäftspartner. Die Abfrage wird standardisiert über ein vorformuliertes Dokument durchgeführt. Die Angaben des Geschäftspartners zu den Eignern werden dann einer manuellen Einzeladressprüfung unterzogen. Das Vorgehen wird dokumentiert und kann im Falle eines Audits die interne Organisation nachweisen.
Blick auf die Praxis II: Automatisierte Überprüfung
Die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse hinter dem Geschäftspartner ist automatisiert möglich. Content-Anbieter wie Dow Jones bieten Datenbanken zu Eigentums- und Kontrollverhältnissen international tätiger Wirtschaftsbeteiligter an. Unternehmen, die mit der AEB-Software Compliance Screening arbeiten, können diesen Datencontent von Dow Jones lizensieren und automatisiert prüfen. Die Anbindung der Dow Jones Datenbank an die AEB-Screening-Lösung macht eine automatisierte Überprüfung der mittelbaren Bereitstellungsverbote möglich.