EU und der Zeitplan zu ICS2
Seit 2021 wird das Import Control System 2 eingeführt. Die Luftfracht ist umgestellt, am 3. Juni 2024 startete Release 3 für See- und Binnenschifffahrt. Straßen- und Schienenverkehr folgen.
Seit 2021 wird das Import Control System 2 eingeführt. Die Luftfracht ist umgestellt, am 3. Juni 2024 startete Release 3 für See- und Binnenschifffahrt. Straßen- und Schienenverkehr folgen.
Die Idee von ICS2
Die drei Phasen der Einführung
Der Zeitplan im Detail: ICS2 Phase 3
Neue Möglichkeiten mit ICS2
Das Import Control System 2 zur Überwachung von Warentransporten in die EU sowie zur Risikoanalyse löst in mehreren Schritten das alte System ab. Im Release 1 und 2 wurden zunächst Luftfrachtsendungen nach Europa umgestellt. Mit dem Release 3 sind alle anderen Verkehrszweige betroffen. See- und Binnenschifffahrtsunternehmen können seit 3. Juni 2024 starten. Ein Ausblick.
Mit ICS2 verfolgt die EU das Ziel, die bestehenden nationalen IT-Systeme an das Zollrecht anzupassen und zu ersetzen – für einen besseren Schutz des EU-Binnenmarkts und einer einheitlichen Meldemöglichkeit über das Shared Trader Interface (STI) der EU. Davor mussten Importeure in Deutschland eine Summarischen Eingangsanmeldung (ENS = Entry Summary Declaration, ESumA) in ATLAS abgeben. Im Containerseeverkehr war diese beispielweise 24 Stunden vor Verladen auf das Schiff einzureichen – ebenso wie später die Ankunftsanzeige und die Gestellungsmitteilung.
ICS2 ist Teil des bestehenden EU Trader-Portals und betrifft indirekt auch Hersteller, Exporteure oder Einzelpersonen außerhalb der EU, die Waren in oder durch die EU versenden, denn sie müssen den direkt betroffenen Wirtschaftsakteuren die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Zusammen mit der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Nordirland bildet die EU einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. Daher kann im Warenverkehr untereinander auf Sicherheitsdaten (Summarischen Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldungen) verzichtet werden, bei Importen aus Drittländern müssen daher diese Länder ebenfalls Sicherheitsdaten erheben und führen deswegen ICS2 ein.
ICS2 wird schrittweise in drei Releases eingeführt. Die ersten beiden sind bereits erfolgreich implementiert:
Das Release 1 ist abgeschlossen: Vor dem Beladen des Flugzeuges muss eine Summarische Eingangsmeldung mit geringem Datenumfang abgegeben werden, die Pre-Loading Advance CargoInformation (PLACI). Der Zoll kann nähere Informationen (inkl. Röntgen) zu einzelnen Paketen verlangen oder deren Beladen sogar verbieten.
Im zweiten Schritt wurden sowohl die vollständige Summarische Eingangsanmeldung vor dem Verladen im Drittland, die Ankunftsanzeige als auch die Gestellungsmitteilung für die gesamte Luftfracht in ICS2 eingeführt.
Im letzten Release wird das Verfahren auf alle Verkehrszweige ausgedehnt. Die Einführung ist vom 3. Juni 2024 bis 1. September 2025 vorgesehen. Für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten heißt das, dass mit Release 3 das bisherige ICS-System vollständig abgelöst wird.
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Auf der Website des Zolls ist die Inbetriebnahme des ICS2 für See- und Binnenschifffahrt, Straßen- und Schienenverkehr zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025 beschrieben. Für alle importierten Waren ist bis September 2025 dann die Summarische Eingangsanmeldung in ICS2 notwendig.
Auch die Europäische Kommission informiert auf einer Website ausführlich zum Import Control System 2 - Release 3 – inklusive einem Factsheet für See- und Binnenschifffahrt sowie zur technischen Vorbereitung.
Für die Einführung sind folgende drei Stufen und Enddaten vorgesehen:
Grundsätzlich ist der Beförderer in der Pflicht, die Summarische Eingangsanmeldung abzugeben. Mit ICS2 wurde die Möglichkeit des „Multiple Filing“ geschaffen. Damit können mehrere Beteiligte jeweils Teile der für eine vollständige Summarische Eingangsanmeldung erforderlichen Daten liefern. Somit können insbesondere Reedereien, Speditionen, Bahnunternehmen, aber auch gewerbliche Warenempfänger von ICS2 Release 3 betroffen sein.
Beachten Sie, dass in ICS2mehr Daten gefordert werden als in den bisherigen Systemen. Dazu zählen
Tipp: Haben Empfänger eine EORI-Nummer, muss diese in der Summarischen Eingangsmeldung angegeben werden. Importierende Unternehmen sind daher gut beraten, sich ggf. mit einem Begleitschreiben über die Verwendung der eigenen EORI-Nummer abzusichern
>> Zum Praxistipp für ICS2 in der AEB Community: Umgang mit der eigenen EORI-Nummer.