Incoterms® und „Frei Haus“: Welcher Incoterm passt wann?
Für Lieferungen Frei Haus bieten die Incoterms® 2020 sieben Klauseln: CPT, CIP, DAP, DPU, DDP, CFR und CIF. So finden Sie den passenden Incoterm.
Für Lieferungen Frei Haus bieten die Incoterms® 2020 sieben Klauseln: CPT, CIP, DAP, DPU, DDP, CFR und CIF. So finden Sie den passenden Incoterm.
Frei Haus bedeutet zunächst nichts weiter, als dass der Verkäufer den Transport bis zum Bestimmungsort der Ware bezahlt. Hierfür bieten die Incoterms gleich eine ganze Reihe an Klauseln: CPT, CIP, DAP, DPU sowie DDP. Betrachtet man den Hafen im Bestimmungsland als Bestimmungsort, kommen noch Incoterm CFR und Incoterm CIF hinzu.
In all diesen Incoterms-Klauseln hat der Verkäufer den Transport und alle Nebenkosten bis zum genannten Ort zu bezahlen. „CPT Hafen Santos“, „DAP Hafen Santos“ oder „CIP Hafen Santos“ bedeuten im Sinne von „Frei Haus“: Der Verkäufer übernimmt alle Kosten bis zum Hafen in Santos – bei Seetransport eben bis an den Hafenkai. Ebenso trägt der Verkäufer die Kosten für die Exportabwicklung. Sozusagen herrscht hier kalkulatorischer Gleichstand.
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Beim Vergleich von verschiedenen Incoterms-Klauseln für eine Frei-Haus-Lieferung sind drei wichtige Punkte zu betrachten, bei denen sich die Incoterms unterscheiden.
Wird eine D-Klausel aus den Incoterms verwendet, trägt der Verkäufer bei Frei-Haus-Lieferungen das Transportrisiko bis zum benannten Ort. Erst, wenn die Ware auch dort bereitgestellt wird, hat der Verkäufer seine kaufrechtliche Lieferpflicht erfüllt. Eine Versicherungspflicht besteht nicht, weil der Käufer ja kein Risiko trägt.
Bei Frei-Haus-Lieferungen mit Incoterm DAP sowie DDP ist entladebereit zu liefern. Nur bei DPU hat der Verkäufer die Entladung zu organisieren bzw. zu bezahlen. Bei DAP und DDP muss der Käufer die Entladung übernehmen.
Die Importabwicklung hat stets der Käufer abzuwickeln – außer beim Incoterm DDP. Bei DDP fällt dies dem Verkäufer zu. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht nur Formalitäten im Versendeland hat, sondern auch noch die Kosten für Formalitäten sowie alle Abgaben. Dazu zählen insbesondere Steuern und Zölle.
Bei den multimodalen Incoterms CPT und CIP trägt der Verkäufer bei Frei-Haus-Lieferungen das Transportrisiko nur bis zum Ort der Übergabe an den ersten Frachtführer. Gemeint ist ein rechtlich selbständiges Frachtunternehmen. Er liefert also schon, bevor die Ware so richtig auf die Reise geht. Ganz im Sinne einer Lieferung „Frei Haus“ trägt er aber die Kosten und Nebenkosten für die Fracht bis zum Bestimmungsort. Bei einem Transportschaden liegt der Ärger jedoch beim Kunden! Er hat den Schaden und muss den Rechnungsbetrag zahlen, trotz Frei-Haus-Lieferung.
Allerdings muss der Verkäufer beim Incoterm CIP eine Versicherung über alle Risiken und 110 % des Ankunftswertes (Vertragspreis inklusive aller Voraus-, Schluss- und Nebenzahlungen) zugunsten des Kunden abschließen. Das entsprechende Versicherungspapier (Versicherungszertifikat oder -police) muss er ebenfalls bereitstellen. Achten Sie darauf, dass die Versicherung mindestens den Transportzeitraum und die gesamte Strecke bis zum Bestimmungsort umfasst.
Die Entladung geht bei einer Frei-Haus-Lieferung mit den Incoterms CPT und CIP zu Lasten des Käufers. Ausnahme: Der Verkäufer hat die Entladung schon im Frachtvertrag mit dem Frachtführer vereinbart. Dann darf diese dem Kunden auch nicht mehr in Rechnung gestellt werden, sondern ist schon vom Rechnungspreis gedeckt.
Die Importabwicklung trifft bei einer Frei-Haus-Lieferung mit den Incoterms CPT und CIP den Käufer.
Bei den Klauseln CIF und CFR handelt es sich um Schiffsklauseln. Diese sollten Sie tendenziell nur noch für Schüttgut verwenden.