Incoterm FCA ist für Lieferungen ab Werk hier die bessere Alternative. Warum?
Variante a:
Noch einmal die erste Situation: Unternehmen V hat seine Waren für deutsche / EU-Kunden kalkuliert. Der japanische Großhändler K fragt nun bei V nach einer Lieferung an. Die Ware wird produziert, standardmäßig verpackt, auf Industriepaletten bereitgestellt. V wickelt die Ausfuhr ab und übernimmt Ausfuhrkontrollmaßnahmen sowie die Zollanmeldung mit einem ABD. Der Kunde beauftragt die Spedition, der Spediteur kommt am vereinbarten Datum, V lässt den LKW beladen, lässt sich das ABD aushändigen und bringt die Ware über die Grenze zum Käufer.
Das ist, was von vielen Unternehmen gewollt ist und den Verkäufer zum einen in die Lage versetzt, einen Ab-Werk- (FCA-) Preis zu kalkulieren und sich weder zum Zeitpunkt der Kalkulation noch später über Transportkosten Gedanken machen zu müssen.
Der Verkäufer hat die Ware bereitzustellen und zu verpacken, die Ausfuhr freizumachen und das abholende Fahrzeug zu beladen. Gefahr und Kosten gehen über, wenn der Käufer ein Frachtmittel fristgerecht bereitstellt und dann die Ware vom Verkäufer auf das Fahrzeug abgesetzt wurde. Darüber hinaus trifft den Verkäufer keine weitere Pflicht. V muss hier insbesondere weder den Frachtvertrag noch eine Versicherung abschließen.
Variante b:
Allerdings kommt in der Praxis häufig noch die Aufforderung des Kunden hinzu, für ihn den Transport zu organisieren.
Hier ermöglicht Incoterm FCA, dass – sofern vereinbart – der Verkäufer zu den üblichen Bedingungen einen Frachtvertrag auf Kosten und Gefahr des Käufers abschließen kann.
Dies versetzt den Verkäufer in die komfortable Situation, dass das Angebot ein Ab-Werk (FCA-) Preis bleibt, der Käufer also den Frachtvertrag des Verkäufers bezahlen muss, solange sich dieser im Bereich der üblichen Bedingungen hält. Und das, ohne diesen Transport in der Kalkulation berücksichtigen zu müssen.
Die Frachtgefahr liegt beim Käufer, weil der Verkäufer diesbezüglich nur als Gehilfe des Käufers auftritt. Die Bezahlung der Fracht wird in der Praxis entweder zunächst vom Verkäufer an den Spediteur vorgenommen und dann dem Kunden in Rechnung gestellt oder die Frachtrechnung wird von diesem direkt an den Käufer ausgestellt und dann auch direkt von ihm beglichen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Käufer schon beim Spediteur bzw. Kurierdienstleister Kunde ist.