Laut dem neuen Postgesetz müssen Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg sowie Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit jeweils einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden.
Die neuen Rahmenbedingungen sollen unter anderem Menschen besser schützen. So sollen Pakete ab 20 Kilo nur noch von zwei Menschen gemeinsam oder mit technischer Unterstützung befördert werden.
Dazu müssen die Versandetiketten um einen sichtbaren und verständlichen Hinweis über das Gewicht des Pakets erweitert werden. Unterschieden werden Pakete mit einem Gewicht über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg. Ab dem 01. April 2025 führen falsche Gewichtsangaben oder fehlende Kennzeichnung zu zusätzlichen Gebühren.