Lizenzpflicht ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr
In Folge des EU-Mobilitätspakets I unterliegen ab 21. Mai 2022 Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr bereits ab 2,5 t grundsätzlich den güterverkehrsrechtlichen Bestimmungen.
In Folge des EU-Mobilitätspakets I unterliegen ab 21. Mai 2022 Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr bereits ab 2,5 t grundsätzlich den güterverkehrsrechtlichen Bestimmungen.
Kurz: Wer Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) über 2,5 t einsetzt, muss für diese jetzt ein vollständiges Marktzugangsverfahren durchlaufen. Zuvor war dies nur bei Fahrzeugen ab 3,5t zHm vorgeschrieben.
Hier handelt es sich um das bekannte Verfahren - lediglich beim Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gibt es kleine Erleichterungen für Fahrzeuge unter 3,5 t.
Werden Beförderungen für Dritte ausschließlich innerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik durchgeführt, ist auch nach dem 21. Mai 2022 keine Genehmigungspflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei der IHK Essen.
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