Tares und Co.: Tarifieren in der Schweiz
Die Abschaffung der Industriezölle bringt zahlreiche Neuerungen im Schweizer Zolltarif Tares. Wir erklären, was genau sich ändert - und wie die Einreihung und Anmeldung in der Schweiz funktioniert.
Die Abschaffung der Industriezölle bringt zahlreiche Neuerungen im Schweizer Zolltarif Tares. Wir erklären, was genau sich ändert - und wie die Einreihung und Anmeldung in der Schweiz funktioniert.
Ab 1. Januar 2024 tritt in der Schweiz die Aufhebung der Industriezölle in Kraft. Das heißt: die Tarifstruktur der Schweiz wird radikal angepasst, und mit ihr etliche Tarifnummern im Schweizer Gebrauchszolltarif Tares. Aus vielen Unternummern – die letzten beiden Stellen der Zolltarifnummer – werden Nullen; insgesamt gilt das für rund 1’600 Zolltarifnummern.
Die Befreiung betrifft die Waren der Kapitel 25 bis 97; sie sind im Tares als Industrieprodukte definiert. Die Ausnahme: einige Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Auch statistische Schlüssel ändern sich.
Der Wegfall der Zölle bedeutet: Bei der Einfuhr ist ab 1. Januar 2024 keine detaillierte Unterscheidung der Unternummern mehr notwendig – viele Unterteilungen auf der 7. und 8. Stelle der Schweizer Zolltarifnummer entfallen. Die Folge: Umstellungen sind nicht nur für importierende, sondern auch für exportierende Schweizer Unternehmen notwendig. Für europäische Unternehmen ergeben sich hingegen keine Änderungen. Worauf Sie genau achten müssen, erklärt Zollexperte Marco Stucki im AEB-Helpcenter.
Für den weltweiten Handel werden Waren mit all ihren Spezifikationen und Besonderheiten durch eine numerische Codierung identifiziert. Die meisten Zolltarife basieren auf dem international gültigen Harmonisierten System (HS). Ihm entsprechen die ersten 6 Ziffern, die Ziffern 7 und 8 werden national vergeben.
Die statistischen Schlüssel sind zusätzliche Aufteilungen der Tarifnummer – an die ersten acht stellen wird eine dreistellige Nummer angehängt. Das Ziel: die Aussagekraft von Tarifnummern mit breitem Geltungsbereich zu steigern.
Übrigens: Auch statistische Schlüssel sind von Änderungen im Zuge der Abschaffung der Industriezölle betroffen, ohne, dass eine Einreihung in eine neue Zolltarifnummer nötig ist. Das bedeutet: Die bisherige Zolltarifnummer bleibt bestehen, nur die statistischen Schlüssel dazu ändern sich.
Hinweis: Ist kein statistischer Schlüssel vorhanden, wird die Nummer mit "000" aufgefüllt.
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt unter www.tares.ch den schweizerischen Gebrauchstarif zur Verfügung. Um die passende Tarifnummer zu finden und damit die Zollsätze sowie eventuelle weitere Abgaben wie Steuern zu ermitteln, kann darin auf verschiedene Weise gesucht werden. Entweder Sie laden sich das Tarifverzeichnis herunter und suchen Ihre Waren auf den 505 Seiten direkt. Oder Sie suchen online anhand verschiedener Parameter. Das können Sie bei Ihrer Suche initial eingeben:
In drei weiteren Feldgruppen ist das Suchen in Entscheiden, Erläuterungen und mit chemischen Elementen/Verbindungen möglich.
Bei der Ergebnisanzeige werden durch Anklicken des Lupensymbols die Details der möglichen Zollansätze aufgeblättert. Zu sehen sind dann Normal-Zollansatz sowie Zollansätze, die bei bestimmten Verwendungen unter gewissen Bedingungen oder bei Vorliegen von gültigen Ursprungszeugnissen gewährt werden, Zusatzabgaben wie Gebühren oder Steuern, Bewilligungspflichten und andere Hinweise. Manche davon sind mit einem Link hinterlegt. Sollten Zollsätze anfallen, werden diese nicht nach dem Wert der Ware berechnet, sondern in fast allen Fällen nach dem Gewicht.
Es kann vorkommen, dass der Zoll im Ausland mit der angegebenen Zolltarifnummer nicht einverstanden ist und das zu importierende Produkt im Bestimmungsland unter eine andere Zolltarifnummer einreiht. In einem solchen Fall sollte der Exporteur seine Zolltarifnummer bei der Oberzolldirektion in Bern überprüfen lassen.
Hintergrund: Die unterschiedlichen Zolltarif-Einreihungen von Produkten kommt vor allem in der Elektrotechnik und Chemie sowie bei den verarbeiteten, landwirtschaftlichen Produkten vor. Die Oberzolldirektion bespricht solche Diskrepanzen bei den jährlichen Treffen der zuständigen Sachbearbeiter der Mitgliedstaaten des Harmonisierten Zollsystems. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Oberzolldirektion über solche Vorfälle informiert wird und entsprechende Anpassungen international vorgenommen werden können.
Einzelne Tarifabfragen können ausschließlich per E-Mail an das BAZG gerichtet werden. Dazu soll der Fragebogen Tarifanfrage an die Adresse tarifauskunft@bazg.admin.ch geschickt werden.
Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Sofern die erforderlichen Angaben vollständig sind, erfolgt die Auskunft in der Regel innert 40 Tagen.
Gefordert wird eine Beschreibung der Ware inkl. Verpackung und Verwendungszweck. Bei Rezepturen ist die Angabe von Gewichtsanteilen der Komponenten (in Prozent) gewünscht sowie Hinweise auf Fachliteratur. Auf die Zustellung von Mustern ist zu verzichten, dafür werden Fotos von guter Qualität benötigt. Prospekte, Gebrauchsanweisungen und andere zweckdienliche Unterlagen ergänzen die Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass in rechtlicher Hinsicht diese schriftliche Zolltarifauskünfte keine Verfügungen darstellen. Sie enthalten daher keine Rechtsmittelbelehrung und sind nicht beschwerdefähig. Die Gültigkeit der verbindlichen Tarifauskunft ist auf sechs Jahre beschränkt.