Ein Jahr UFLPA: Welche Auswirkung hat das Gesetz?
Das US-Gesetz UFLPA (Uyghur Forced Labor Prevention Act) ist seit über einem Jahr in Kraft. Welche Maßnahmen wurden schon umgesetzt und was bedeutet es für Sie?
Das US-Gesetz UFLPA (Uyghur Forced Labor Prevention Act) ist seit über einem Jahr in Kraft. Welche Maßnahmen wurden schon umgesetzt und was bedeutet es für Sie?
Am 21. Juni 2023 jährte sich zum ersten Mal die Inkraftsetzung des Uyghur Forced Labor Prevention Act, oder kurz: UFLPA. Dabei handelt es sich um das US-Gesetz zur Verhinderung uyghurischer Zwangsarbeit.
Mit dem UFLPA verfolgen die USA das Ziel, zu verhindern, dass Profite aus Erzeugnissen erwirtschaftet werden, die mit Zwangsarbeitern aus der autonomen Region Xinjiang-Uyghur in China hergestellt wurden. Diese Zielsetzung soll erreicht werden, indem Unternehmen die Einfuhr von Waren in die Vereinigten Staaten verboten wird, die mit uyghurischer Zwangsarbeit in Verbindung gebracht werden.
Die zuständige US-Behörde des UFLPAs ist das Department of Homeland Security. Die Ausführung der US-Importkontrollen sowie die Umsetzung weiterführender Maßnahmen unterliegen dem US-Zoll- und Grenzschutz (Customs and Border Protection, oder kurz: CBP).
Im Zuge des UFLPAs wurde auch eine neue Verbotsliste von den US-Behörden ins Leben gerufen: die UFLPA Entity List. Diese Liste führt Unternehmen in Xinjiang- Uyghur auf, die Waren, Güter, Artikel und Waren ganz oder teilweise mit Hilfe von Zwangsarbeit abbauen, produzieren oder herstellen. Änderungen werden im US Federal Register veröffentlicht und erste Einträge auf der UFLPA Entity List traten am 21. Juni 2022 in Kraft.
Weitere offizielle Informationen zum UFLPA und eine gute Übersicht des US Department of Homeland Security finden Sie hier.
Die UFLPA Entity List steht Ihnen im Listenangebot der AEB-Software Compliance Screening zur Verfügung. Eine vollautomatische Prüfung im Hintergrund Ihrer Geschäftsabläufe ist so einfach und bequem möglich.
Im März 2023 hat das CBP das UFLPA-Statistik-Dashboard eingeführt. Hier können Unternehmen die neuesten Statistiken einsehen – z.B. die Anzahl gestoppter Lieferungen sowie welche Branchen und Warenherkunftsländer vom UFLPA betroffen sind.
Seit das UFLPA in Kraft gesetzt wurde, hat das CBP laut dieser Statistik bislang mehr als 4.600 Sendungen im Gesamtwert von aktuell über $1,6 Milliarden zurückgehalten. Die drei wichtigsten Industriezweige, deren Sendungen gestoppt wurden, sind:
Eine große Rolle spielt an dieser Stelle Aluminium – eine Schlüsselkomponente für die weltweite Automobilindustrie. Dahinter folgen die Kategorien Landwirtschaft und Fertigerzeugnisse, Konsumgüter und Massenware sowie Pharmazeutika, Gesundheit und Chemie.
Von den aktuell betroffenen Lieferungen wurden fast 19% vom CBP abgelehnt und knapp 40% freigegeben. Zu allen weiteren steht der Bescheid bis dato noch aus – Experten schätzen, dass Bescheide im Schnitt 3 Monate dauern.
Die anfallenden Lagerkosten aller gestoppten Lieferungen werden dem jeweiligen US-Importeur in Rechnung gestellt und freigegebene Sendungen werden erst nach Zahlung herausgegeben.
Während bislang etwa 13% der in den USA gestoppten Sendungen aus China stammte, waren über 80% malaysischer und vietnamesischer Herkunft. Weitere gemeldete Herkunftsländer der zurückgehaltenen Waren sind Thailand und Sri Lanka.
Obwohl das UFLPA auf die chinesische Region Xinjiang-Uyghur abzielt, machen die vom CBP veröffentlichten Statistiken deutlich, dass andere Länder häufig als Zwischenhändler agieren und Rohstoffe aus der Region Xinjiang-Uyghur verwenden.
Für Unternehmen – sowohl Importeure in den USA als auch Hersteller in Asien sowie Firmen, die mit den betroffenen Ländern in ihrer Supply Chain zusammenarbeiten – ist es daher ratsam, ihre Due Diligence Prozesse nicht nur auf chinesische Lieferanten und Geschäftspartner zu beschränken. Wie bei allen Geschäftspartnerprüfungen ist es auch hier wichtig, alle Due Diligence-Prüfungen gut zu dokumentieren und Unterlagen für Compliance-Audits bereitzuhalten.
Für alle an betroffenen Supply Chains beteiligten Akteure sind diese Entwicklungen zum UFLPA ein erneuter Appell, ihre Lieferketten sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert zu werden.
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