Ukraine: Schweizer Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland
Am 28. Februar hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Am 4. März wurde die “Totalrevision” wirksam und am 16. März ergänzt.
Am 28. Februar hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Am 4. März wurde die “Totalrevision” wirksam und am 16. März ergänzt.
In seiner außerordentlichen Sitzung vom 28. Februar hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. “Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung” heißt es in der Medienmitteileilung vom 28. Februar 2022.
Mit sofortiger Wirkung vollzog die Schweiz die Finanzsanktionen, welche die EU verhängt hatte.
Am 4. März erfolgte eine weitere Medienmitteilung zum Thema "Ukraine: Weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt".
Über 200 weitere Personen und Organisationen wurden am 16. März sanktioniert, die am Tag zuvor bereits von der Europäischen Union gelistet wurden. "Die Sanktionsliste der Schweiz entspricht damit vollständig derjenigen der EU" heißt es in der Pressemitteilung unter dem Titel "Völkerrechtsverletzungen in der Ukraine: Weitere Personen sanktioniert".
Auf den Seiten des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO werden die Massnahmen folgendermaßen zusammengefasst:
Gütermassnahmen
Finanzmassnahmen
Massnahmen betreffend spezifizierte Gebiete
Weitere Massnahmen