Export aus China? 4 Trade-Compliance-Tipps zum neuen chinesischen Gesetz
Exportkontrolle

Export aus China? 4 Trade-Compliance-Tipps zum neuen chinesischen Gesetz

Chinas Exportkontrollgesetz ist offiziell in Kraft getreten. Was bedeutet das Gesetz für Ihre Exporte aus China? Vier Tipps zur Bewertung in Ihrem Unternehmen.

Detaillierte Regelungen, die das Genehmigungsverfahren für kontrollierte Exporte aus China genau definieren, stehen noch aus. Die chinesischen Behörden haben nach heutigem Stand noch keine weiteren Erklärungen oder Richtlinien veröffentlicht, die die praktische Umsetzung des neuen Exportkontrollrechts in China detailliert beschreiben.

Dass Unternehmen nun nichts zu tun haben, ist allerdings ein Fehlschluss.

Vorbereitungen für Ihre Exporte aus China

Unternehmen sollten noch vor dem Inkrafttreten neuer Güterlisten und Richtlinien jetzt bereits bewerten, ob sich Auswirkungen des neuen Exportkontrollgesetz für sie ergeben. Eine effiziente Umsetzung neuer Gesetze in bestehenden "Internal Compliance Programs" (ICP) ist nur dann möglich, wenn Vorkehrungen getroffen sind. 

Dazu gehört die Bewertung, ob das neue Gesetz Ihre Exporte aus China betreffen kann. In diesem Artikel fassen wir mögliche Schritte und Maßnahmen zusammen, die Sie heute bereits vornehmen können.

4 Tipps zur Bewertung Ihrer Exporte aus China

1. Der Inhalt der Gesetzgebung

Machen Sie sich mit dem Inhalt des neuen chinesischen Exportkontrollgesetzes vertraut. Diverse Anwaltskanzleien haben inoffizielle Übersetzungen des Gesetzes online zur Verfügung gestellt. Falls Sie den Inhalt in einer etwas verdaulicheren Form suchen, haben wir eine übersichtliche Zusammenfassung für Sie hier zusammengestellt.

2. Ihre Unternehmensstruktur

Identifizieren Sie die Geschäftsbereiche bzw. die Unternehmen in Ihrer Konzernstruktur, die dem Anwendungsbereich des neuen Gesetzes unterliegen. Bitte bedenken Sie dabei auch Geschäftspartner, die in Ihrem Handelsprozess involviert sind. Grundsätzlich gilt: Unternehmen, die nach chinesischem Recht gegründet wurden und kontrollierte Exporte aus China tätigen, unterliegen dem Gesetz. Kontrollierte Güter beinhalten Dual-Use-, Nuklear-, und Militär-Güter – sowie „weitere“. Betroffen sind somit auch z.B. die chinesischen Joint-Ventures sowie die Töchter- und Mutter-Gesellschaften europäischer Firmen.

3. Bestehende chinesische Kontrolllisten

Prüfen Sie sorgfältig die aktuell gültigen Dual-Use-Kontrolllisten, die vom chinesischem Handelsministerium (MOFCOM) veröffentlicht wurden: Die geführte Kontrollliste vom 31.12.2020 sowie die Liste kontrollierter Technologien vom 28.08.2020. Diese bestehenden Listen werden die Grundlage für die zukünftige Kontrollliste des neuen Exportkontrollgesetzes bilden. Diese Prüfung wird Ihnen einen ersten Überblick über die kontrollierten Güter und Technologien verschaffen. Eine Bewertung Ihres Materialstamms oder Ihrer Exporte aus China ist so möglich.

4. Ihr ICP-Programm

Überprüfen Sie Ihre internen Arbeits- und Organisationsanweisung zur Exportkontrolle (ICP). Eine Aktualisierung ist dann notwendig, wenn Segmente und Maßnahmen, die zur Bewertung neuer Gesetze notwendig sind, in Ihren aktuellen unternehmensinternen Exportkontrollprozess nicht abgedeckt sind.

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