US-Exportkontrolle: Update und Hilfestellung zu De-Minimis
Regeln zu De-Minimis sind in der US-Exportkontrolle fest verankert und betreffen Unternehmen weltweit. Hilfreiche Infos zur Vermeidung von Missverständnissen.
Regeln zu De-Minimis sind in der US-Exportkontrolle fest verankert und betreffen Unternehmen weltweit. Hilfreiche Infos zur Vermeidung von Missverständnissen.
Das Exportkontrollrecht bietet sehr viele Beispiele für fundiertes Halbwissen. Eines davon ist die „de minimis rule“ (nachfolgend hier: De-Minimis Rule) in den US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR). Diese De-Minimis Rule regelt, welche außerhalb der USA hergestellten Produkte mit verbautem US-Content in den Anwendungsbereich des US-Exportkontrollrechts nach den EAR fallen.
Die gesetzlichen Vorgaben der De-Minimis Rule finden sich in § 734.4 EAR und betreffen Reexporte im Ausland hergestellter Güter, die kontrollierten US-Content enthalten. Entscheidend kommt es darauf an, dass in eine De-Minimis-Kalkulation ausschließlich kontrollierte US-Produkte einzubeziehen sind.
Ob Sie US-Produkte in Ihrem Warenstamm haben oder als US-Person den EAR unterstehen, können Sie mit Hilfe des Tools SOLID kostenlos online überprüfen. Und mit SOLID PLUS können Sie das Ergebnis jeder Prüfung kommentieren und archivieren.
Die De-Minimis Rule erfordert eine fiktive Prüfung. Geprüft werden muss, ob die Lieferung der US-Produkte in unverbautem Zustand bei einem Export aus den USA in das Bestimmungsland des Endprodukts genehmigungspflichtig wäre.
Nur für den Fall einer Genehmigungspflicht beim Export des US-Produkts in unverbautem Zustand, ist eine De-Minimis-Kalkulation auch beim Reexport dieses US-Produkts im verbauten Zustand vorzunehmen.
Die De-Minimis Rule erfordert grundsätzlich eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls, die ohne vertiefte Kenntnisse im Umgang mit den EAR nicht möglich ist.
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