Was ist MEU? Und was bedeutet die neue US-Sanktionsliste für Sie?
US-Behörde BIS hat die MEU-Sanktionsliste (Military End User List) eingeführt. Worum geht es? Wie ist Handel mit Birma, China, Russland und Venezuela betroffen?
US-Behörde BIS hat die MEU-Sanktionsliste (Military End User List) eingeführt. Worum geht es? Wie ist Handel mit Birma, China, Russland und Venezuela betroffen?
Am 23. Dezember 2020 hat die US-Behörde BIS (US Department of Commerce – Bureau of Industry and Security) eine neue Liste in die Export Administration Regulations (EAR) aufgenommen: Die “Military End User (MEU) List”. Die neue US-Sanktionsliste MEU findet sich im Supplement No. 7 zu Part 744 der EAR.
Militärische Endverwender (Military End User) aus Birma, China, Russland und Venezuela sind auf der US-Sanktionsliste MEU eingetragen. Mit der Veröffentlichung der neuen Liste verfolgt BIS das Ziel, den Erwerb bestimmter US-Güter und -Technologien durch eingetragene Endverwender einzuschränken. Im Detail geht es dabei um Güter und Technologien, deren ECCN (Export Control Classification Number) und Beschreibung in Supplement No. 2 zu Part 744 der EAR aufgeführt sind.
Die in der neuen MEU-Sanktionsliste aufgeführten Unternehmen stellen aus Sicht der US-Behörden ein signifikantes Risiko einer militärischen Endverwendung (Military End Use) der betroffenen Güter und Technologien dar, oder können als militärische Endverwender (Military End User) im Sinne von § 744.21 der EAR eingestuft werden. Aus diesem Grund erfordern entsprechende Exporte, Reexporte oder Inlandslieferungen an die auf der MEU-Sanktionsliste aufgenommenen Unternehmen eine Genehmigung.
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Die Antwort auf diese Frage ist davon abhängig, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der MEU-Sanktionsliste fällt. Die neue Military End User List betrifft Unternehmen, die gemäß Definition eine „US-Person“ darstellen oder mit den betroffenen US-Produkten (aus Supplement No. 2 zu Part 744 der EAR) handeln.
Wichtig: Die rechtlichen Konsequenzen einer MEU-Listung sind anders als bei umfassenden Finanzsanktionen. Es handelt sich dabei nicht um ein Bereitstellungsverbot, das die zur Verfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen verbietet. Die MEU-Sanktionsliste verfolgt lediglich das Ziel den Handel mit definierten Gütern an Endverwender (Military End User) aus Birma, China, Russland oder Venezuela einzuschränken.
Wenn solch ein Handel also vorliegt, unterliegen betroffene Unternehmen für diese Geschäfte mit auf der MEU-Sanktionsliste aufgeführten Endverwendern aus Birma, China, Russland oder Venezuela der Genehmigungspflicht.
Bei der Veröffentlichung der MEU-Sanktionsliste warnte die US-BIS-Behörde, dass es sich nicht um eine erschöpfende Liste aller militärischen Endverwender (Military End User) handelt. Das bedeutet also, dass weitere Endverwender, die nicht auf der MEU-Liste erscheinen, nicht automatisch von den gesetzlichen Verboten ausgenommen sind.
Mit anderen Worten: Exporteure müssen auch weiterhin sicherstellen, dass keine kontrollierten Güter an militärische Endverwender aus Birma, China, Russland oder Venezuela geliefert werden (selbst wenn diese nicht auf der MEU-Sanktionsliste erscheinen). Und dass solche Güter auch nicht versendet werden dürfen, wenn sie für militärische Endverwendungen in diesen Ländern bestimmt sind. Selbst wenn keine auf der MEU-Liste aufgeführten Unternehmen an solchen Transaktionen beteiligt sind.
Die MEU-Sanktionsliste wurde von BIS eingeführt, um Exporteure bei der Überprüfung ihrer Kunden auf militärische Endverwender (Military End User) oder auf Beteiligung an militärischer Endverwendung (Military End Use) zu unterstützen, wenn sie definierte US-Güter exportieren, re-exportieren oder transferieren. Diese Entwicklungen rücken Risikoanalysen rund um die Identität von Kunden (Know Your Customer, KYC) erneut in den Fokus. KYC-Prinzipien involvieren sorgfältige „Due Diligence“-Prüfungen mit komplexen Fragestellungen zu Handelspartnern, inklusive deren Eigentumsstrukturen, in neuen sowie bestehenden Geschäftsbeziehungen.
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