Zollanmeldung: Anleitung für die ATLAS Ausfuhranmeldung
Zollanmeldungen leicht gemacht: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur ATLAS Ausfuhranmeldung von Deutschland in Drittländer – wie zum Beispiel Großbritannien nach dem Brexit.
Zollanmeldungen leicht gemacht: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur ATLAS Ausfuhranmeldung von Deutschland in Drittländer – wie zum Beispiel Großbritannien nach dem Brexit.
Führen Sie Waren aus Deutschland nach Großbritannien oder andere andere Drittländer aus und haben bisher keine Ausfuhranmeldungen benötigt? Dann folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für ATLAS Ausfuhranmeldungen.
Die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number) ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der EU. Sie müssen diese auf der Ausfuhranmeldung angeben. Sie können die EORI-Nummer kostenlos bei der Generalzolldirektion beantragen.
Die Zolltarifnummer (Warennummer) müssen Sie ebenfalls auf Ihrer Ausfuhranmeldung eintragen. Sie beschreibt Waren in ihren Einzelteilen und legt fest, welche Steuern und Vorschriften für sie gelten. Die Einreihung von Waren kann kompliziert und aufwändig sein.
Allgemeine Informationen über den Zolltarif und die Codenummer
Selbstermittlung DE-Plattform: EZT-online
Selbstermittlung EU-Plattform: TARIC-Auskunftsanwendung
Einreihung von Waren leicht gemacht mit "Product Classification"
Je nachdem, an wen und was Sie versenden, benötigen Sie für Ausfuhren eine Genehmigung. Dies ist z.B. der Fall bei „ Dual-Use-Gütern“, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ebenfalls genehmigungspflichtig sind allgemein kontrollierte Güter, Pflanzen und Tiere. Sie sollten Ihre Waren vor der Ausfuhranmeldung daher sorgfältig prüfen und notwendige Genehmigungen beantragen.
Ausfuhren in Drittländer können von der Umsatzsteuer befreit werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese hängen wiederum davon ab, wer die gelieferte Ware in das Drittland befördert oder versendet hat. Um nachzuweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Ware tatsächlich ins Drittland gelangt ist (Ausfuhrlieferung), müssen Belege vorgelegt werden. Dazu zählt z.B. der Ausgangsvermerk der deutschen Zollverwaltung.
Die Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs in Deutschland laufen weitgehend elektronisch ab. Die Grundlage dafür stellt die Generalzolldirektion mit dem ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) zur Verfügung. Es muss für alle Ausfuhranmeldungen in Drittländer verwendet werden. Für die Abwicklung von Zollformalitäten über ATLAS ist eine Anmeldung erforderlich.
Sie können Zollformalitäten selbst abwickeln und Ausfuhren über ATLAS elektronisch anmelden. Dafür benötigen Sie eine geprüfte und zertifizierte Software wie Export Filing: ATLAS von AEB. Die Software begleitet den gesamten Ausfuhrprozess und erzeugt die notwendigen Ausfuhrbegleitdokumente.
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