Extraterritoriale Ansätze im Exportkontroll- und Sanktionsrecht verschiedener Länder sind viel diskutiert und führen in vielen Unternehmen zu großen Unsicherheiten. Aus diesem Grund wurde bei der AEB Veranstaltung GetReconnected eine Academy-Session zu diesem Thema angeboten. Das Interesse war groß, mit knapp 150 Teilnehmern war der 90-minütige Workshop gut besucht.
Ziel des Workshops war es, gemeinsam mit den Teilnehmern die Exportkontroll- und Sanktionsvorgaben der EU, der USA, des Vereinigten Königreichs und Chinas auf ihren weltweiten Geltungsanspruch hin zu überprüfen. Das hört sich sehr theoretisch an, war es aber nicht:
Den Teilnehmern wurden konkrete Praxisfälle vorgestellt, die dann mittels Umfragen beurteilt werden konnten. Die Lösung haben wir dann gemeinsam besprochen. Mit den Praxisfällen wurde aufgezeigt, worauf es bei der Umsetzung extraterritorialer Vorgaben im Unternehmen ankommt und wo in der Praxis die Fallstricke liegen. Die erarbeiteten Ergebnisse sind auch für weitere Unternehmen hochinteressant – deshalb teilen wir sie in diesem Artikel.
Aktuelle Relevanz
Das Thema Extraterritorialität ist im Zusammenhang mit dem chinesischen Exportkontrollgesetz, das im Dezember 2020 in Kraft getreten ist, verstärkt in den Fokus gerückt. Aussagen wie „[…] Wegen des extraterritorialen Geltungsbereichs treffen die Neuregelungen Unternehmen mit und ohne Niederlassung in China gleichermaßen. Unternehmen mit China-Geschäft sind daher gut beraten, Lieferketten und Handelswege schon jetzt einer kritischen Risikobewertung zu unterziehen und diese nötigenfalls an die neuen Vorgaben anzupassen […].“ sind keine Seltenheit und vermitteln den Eindruck, jedes deutsche Unternehmen mit China-Geschäft müsste sich um das neue chinesische Exportkontrollgesetz kümmern.
Rund um den Begriff der Extraterritorialität hat sich ein gefährliches Halbwissen aufgebaut und verbreitet. Unternehmen kommen deshalb nicht mehr umhin, sich selbst urteilsfähig zu machen. Dazu gehört in einem ersten Schritt den Begriff der „Extraterritorialität“ zu definieren und einzugrenzen.