Für viele Unternehmen und auch Banken sind die verschiedenen US- Listen, mit den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Rechtsfolgen, nur noch schwer zu durchschauen. Vor diesem Hintergrund wird oftmals auf eine rechtliche Prüfung verzichtet. Auf Basis einer bloßen Risikobewertung wird das Risiko, ins Visier der US-Behörden zu geraten höher bewertet, als die Geschäftsbeziehungen zu den gelisteten Entitäten.
So gaben auch im Fall von Huawei bereits kurze Zeit nach der Listung, eine Reihe von Unternehmen den vollständigen Abbruch ihrer Geschäftsbeziehungen mit Huawei bekannt. Die Frage, ob sich die Geschäftsbeziehungen zu Huawei auf den Handel mit US-Produkten beziehen oder nicht, spielte hierbei keine Rolle mehr.