Compliance-Factsheet zu mittelbaren Bereitstellungsverboten downloaden
Nicht alle Compliance-Risiken lassen sich nicht mit der Hilfe von offiziellen Sanktionslisten identifizieren. Ein AEB-Factsheet gibt Rat.
Nicht alle Compliance-Risiken lassen sich nicht mit der Hilfe von offiziellen Sanktionslisten identifizieren. Ein AEB-Factsheet gibt Rat.
Sie screenen Ihre Geschäftskontakte regelmäßig gegen die offiziellen Sanktionslisten der EU? Sehr gut! Denn Ihr Unternehmen darf Personen oder Organisationen, gegen die die EU Finanzsanktionen verhängt hat, keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen. Allerdings gibt es in der Geschäftswelt Compliance-Risiken, die sich nicht mit Hilfe der offiziellen Sanktionslisten identifizieren lassen.
Die mittelbaren Bereitstellungsverbote richten sich gegen Organisationen, die von unmittelbar gelisteten Personen oder Unternehmen beherrscht werden.
Für Geschäfte mit bestimmten Amts- und Funktionsträgern sowie deren Familie gelten in vielen Ländern besondere Sorgfaltspflichten. Befinden sich auch Geschäftspartner von Ihnen auf der berühmten PEP-Liste, die wichtige Amtsinhaber auflistet?
Wenn Ihr Geschäftspartner öffentlich mit Kinderarbeit oder massiven Verstößen gegen die Arbeitssicherheit in Verbindung gebracht wird, droht auch Ihnen negatives Medienecho (Adverse Media).
AEB hat ein Factsheet veröffentlicht, das konkrete Hilfe im Umgang mit verdeckten Compliance-Risiken bietet. Fordern Sie jetzt das Factsheet „Compliance-Risiken in 3 Schritten sichtbar machen“ an und erhalten Sie wertvolle Tipps rund um Anti-Korruption, PEP-Liste und mittelbare Bereitstellungsverbote.