
Studie zu Exportkontrollen mit Praxisbeispiel Belarus
Rechtskonformes Handeln in interessanten Absatzmärkten trotz Handelsbeschränkungen - erklärt am Beispiel Belarus.
Rechtskonformes Handeln in interessanten Absatzmärkten trotz Handelsbeschränkungen - erklärt am Beispiel Belarus.
Mit den AEB-Softwarelösungen für Trade Compliance Management können Sie Ihre Exportkontroll-Prüfschritte automatisieren und lückenlos dokumentieren. Das Risiko strafbarer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz wird dadurch deutlich minimiert.
Die EU hat bereits 2006 erste Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus erlassen. Mit der heute noch geltenden Verordnung (EG) Nr. 765/2006 vom 18. Mai 2006 wurden Bereitstellungsverbote gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger verhängt. Die betroffenen Personen werden in Anhang I der Verordnung gelistet.
Im Jahr 2011 kam zu den Bereitstellungsverboten ein Ausfuhrverbot für Ausrüstungsgegenstände, die zur internen Repression verwendet werden können. Die betroffenen Produkte werden in Anhang III der Embargo-VO gelistet. Außerdem wurde gegen Belarus ein Waffenembargo verhängt.
Seit Oktober 2020 hat die EU schrittweise die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus verschärft:
Seit Oktober 2020 hat die EU viele weitere unmittelbare und mittelbare Bereitstellungsverbote gegen natürliche und juristische Personen sowie Organisationen in Belarus festgesetzt. Außerdem wurden neue güterbezogene Beschränkung erlassen, die in ihrer Ausgestaltung den bestehenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland ähneln.
Die Liste der bestehenden Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus ist zwischenzeitlich sehr lang und vielfältig geworden. Unternehmen, die Geschäfte mit Belarus machen möchten, müssen neben der Einhaltung sämtlicher Sanktionsmaßnahmen sicherstellen, dass auch die allgemeinen Vorschriften des EU-Exportkontrollrechts beachtet werden.
Hilfreich ist eine Orientierung an dem bereits erwähnten vierstufigen Prüfungsaufbau. Folgende vier Fragestellungen führen in der dargestellten Reihenfolge sicher durch die rechtlichen Vorgaben des Exportkontrollrechts in der EU.
Die vier W-Fragen zur Exportkontrolle sind vielen Lesern höchst wahrscheinlich bereits häufig begegnet und in der Theorie sehr einleuchtend. Bei der Umsetzung in die Unternehmenspraxis entstehen dann allerdings oftmals Unsicherheiten. Häufige Ursache dafür ist das Verlassen der vorgegebenen Prüfstruktur. Im Folgenden werden anhand von zwei Beispielsfällen die Fallstricke bei der praktischen Umsetzung aufgezeigt und Tipps zum richtigen Vorgehen gegeben.
Der in Deutschland ansässige Automobilzulieferer A-GmbH beliefert seit mehreren Jahren den belarussischen Autoproduzenten „Minskii Automobilnyi Zavod“ (MAZ) mit seinen Erzeugnissen. Der belarussische Geschäftspartner MAZ platziert bei der A-GmbH einen neuen Auftrag für das Jahr 2022, welchen die Vertriebsabteilung im ERP-System anlegt. Bevor die Auftragsbestätigung an einen Kunden rausgeschickt wird, überprüft die A-GmbH mit Hilfe der AEB-Software Compliance Screening automatisch, ob der Geschäftspartner auf einer der hinterlegten Sanktionslisten steht.
Bei dem in Deutschland ansässigen Elektrotechnik-Unternehmen B-GmbH geht eine interessante Anfrage des belarussischen Unternehmens Belanixy OOO über Frequenzumrichter ein. Die Frequenzumrichter sind in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung als Dual-Use-Güter unter der 3A225 gelistet. Die Belanixy OOO teilt der B-GmbH mit, dass die Belarusbank eine Bankgarantie für das Geschäft zwischen der B-GmbH und Belanixy OOO übernimmt.
Die B-GmbH hat von der Belanixy OOO eine schriftliche Endverbleibserklärung in Form des Formularmusters des BAFA für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern vorliegen. Belanixy ist weder ein militärischer Endverwender noch werden die Frequenzumrichter militärisch verwendet.
Die B-GmbH überprüft das Geschäft mit Hilfe der AEB-Software Export Controls auf bestehende Verbote oder Genehmigungspflichten nach dem Exportkontrollrecht der EU.
Infoservice für alle aus Zoll, Exportkontrolle und Logistik. Bereits 10.000 Abonnenten.
In 2006 hat die EU erste Sanktionen gegen Belarus erlassen. Im Jahr 2022 umfassen Belarus-Sanktionen folgenden Bereiche.